Laut Art. 10 der Straßenverkehrsordnung sei jeder Verkehrsteilnehmer ausdrücklich verpflichtet, sein Fahrverhalten an die jeweilige Wetterlage und den Straßenzustand anzupassen, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. Damit habe der Gesetzgeber jedem Verkehrsteilnehmer seine persönliche Verantwortung bei schwierigen Straßenverhältnissen zugeschrieben und mahne somit deutlich zur Vorsicht bei Glatteis oder Schnee.
Übertriebenes Anspruchsdenken sei fehl am Platz. „Es hat keinen Sinn, bei Glatteis oder Schneeglätte immer wieder die Polizei oder die Verantwortlichen der Gemeinde- oder Regionalstraßenverwaltung anrufen, um die Streudienste anzufordern.“
Die Winterdienste seien geschaffen worden, um in erster Linie bei Schneefall die Zugänglichkeit zu den einzelnen Ortschaften wieder herzustellen. „Dabei handeln sie nach einem gut strukturierten Konzept, wo die Überwachung der Wetterdaten durch Messstationen, bis hin zu nächtlichen Kontrollfahrten die Grundlage für zielorientiertes Handeln bilden.“ Die Winterdienste räumen bei Schneefall zunächst die Hauptverkehrsachsen, bevor die kleineren Wege in Angriff genommen werden. „So kann es sehr gut sein, dass jemand den Schneepflug in einer Hauptstraße vorbeifahren sieht und sich die Frage stellt: Warum machen die meine Straße nicht gleich mit? Die Antwort ist im Zeitfaktor zu suchen, denn es gilt in erster Linie Verbindungsstraßen und Buslinien vom Schnee zu räumen.“
Bei Glatteis und festgefahrener Schneedecke werden vorwiegend Verbindungsstraßen, Steigungsstrecken und besondere Gefahrenpunkte gestreut.
Außerdem wird daran erinnert, dass laut Art. 34 der allgemeinen Verwaltungspolizeiverordnung der Eifelgemeinden, Schnee und Eis, die sich vor den in bewohnten Gebiet bebauten Grundstücken auf Bürgersteigen und Gehwegen angesammelt haben, unverzüglich entfernt werden müssen. Diese Verpflichtung obliegt je nach Situation entweder den Bewohnern bzw. den Nutzern der Gebäude, oder gegebenenfalls dem Eigentümer. Dabei darf der Schnee nicht auf der Straße abgelagert werden.(red)

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