Geschäfte dürfen öffnen, Friseure nicht; Kontaktbeschränkungen bleiben

<p>Geschäfte dürfen öffnen, Friseure nicht; Kontaktbeschränkungen bleiben</p>
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Der Konzertierungsausschuss tagte ab 13 Uhr im Egmontpalast in Brüssel, um die Gesundheitssituation im Lande zu beurteilen. Premierminister Alexander De Croo (Open VLD) hatte bereits am Donnerstag im Kammerplenum angedeutet, dass die Frage der vorzeitigen Wiedereröffnung sogenannter „nicht-essenzieller“ Geschäfte auf dem Tisch liege. Eigentlich sollten sie bis 13. Dezember geschlossen bleiben.

Im Nachmittag wurde ein Konsens erreicht: Der Einzelhandel darf am 1. Dezember unter strengen Vorgaben öffnen:

- Ein Kunde muss alleine einkaufen, es sei denn er benötigt Hilfe. Auch „fun shopping“ - also ein Geschäftsbummel ohne konkretes Ziel ist nicht erlaubt.

- Der Kunde darf sich maximal eine halbe Stunde lang im Geschäft aufhalten. Wenn er länger einkaufen möchte, muss er einen Termin vereinbaren.

- Pro 10 Quadratmeter Geschäftsraum ist nur ein Kunde zugelassen.

- Die Geschäfte müssen die Warteschlange vor der Tür verwalten.

- Desinfektionsgel muss verfügbar sein, und die Kunden müssen eine Mundschutzmaske tragen.

- In den Einkaufsstraßen muss die Menschenmenge kontrolliert werden. Dafür sind die Gemeinden und Städte zuständig. Unter anderem ist die Rede von Einbahnverkehr und Einsatz von Stewards

Über verkaufsoffene Sonntage ist bislang nichts bekannt. Die Bürgermeister müssen dies möglicherweise selbst entscheiden.

Im Vorfeld des Konzertierungsausschusses hatten viele auf Lockerungen bezüglich der sozialen Kontakte gehofft. Daraus wird allerdings nichts. Für die Feiertage bleiben die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen bestehen. Einzig Alleinlebenden ist es erlaubt, zwei „Kuschelkontakte“ (enge Sozialkontakte) zu haben, die sie gleichzeitig sehen dürfen. Sie dürfen demnach Weihnachten (24. und 25. Dezember), nicht Silvester und Neujahr, zu dritt feiern. Für alle anderen bleibt es bei einem einzigen „Kuschelkontakt“.

Die Regierung beschloss ebenfalls ein generelles Feuerwerksverbot für die Feiertage.

Die Weihnachtszeit ist traditionell auch eine beliebte Reisezeit. Eindringlich riet Premierminister Dr Croo aber von nicht-essentiellen Auslandsreisen ab und kündigte gleichzeitig strengere Grenzkontrollen an. Dabei soll u. a. geprüft werden, ob die Rückkehrer das entsprechende Reiseformular ausgefüllt haben. Bei Rückkehrern aus einer roten Zone wolle man zudem die vorgeschriebenen Quarantäne überprüfen.

Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr in Ostbelgien bleibt. Da diese Regelung am 13. Dezember ausläuft, muss bis dahin entschieden werden, ob sie erneuert oder mit neuen Uhrzeiten angepasst wird. Das wird die DG-Regierung mit den Bürgermeistern absprechen. Ministerpräsident Oliver Paasch plädiert für andere Uhrzeiten (ab 24 Uhr?) für Heiligabend und den ersten Weihnachtstag.

Die Corona-Maßnahmen gelten bis Mitte Januar 2021. Dann soll soll die Lage diesbezüglich neu bewertet werden. Das bedeutet, dass Cafés und Restaurants wohl dahin geschlossen bleiben. Auch Kontaktberufe wie Friseure und Kosmetikerinnen werden vorher nicht öffnen dürfen. Man wolle nicht, dass Neujahr der Beginn eines neuen „Katastrophen-Jahres“ werde, so De Croo, der eindringlich an die Vernunft aller appellierte. (gz/um)

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