Mit dem Strafmaß hatten der Hof und die Jury nach ihren Beratungen zum Teil über den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft gelegen, die lebenslänglich für die Mutter und „nur“ 25 Jahre für deren ältesten Sohn beantragt hatte.
Lenaerts-Prozess geht in eine kurze Verlängerung
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