Veterinärberuf in Raeren unerlaubt ausgeübt?

Daher seien die Tiere unrechtmäßig identifiziert und registriert worden. Außerdem wird ihnen vorgeworfen, ein Arzneimitteldepot mit in Belgien nicht zugelassenen Medikamenten angelegt und Humanmedizin verabreicht zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte Geldstrafen von 3.000 beziehungsweise 1.200 Euro.

Die Verteidiger, die auf Verstöße gegen die Sprachengesetzgebung und die Verteidigungsrechte hinwiesen, plädierten auf Freispruch. Das Urteil wurde für den 16. November angekündigt. (hegen)

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