Im Juli 2019 hatte der Angeklagte einen Facebook-Chat mit einem elfjährigen Kind begonnen. Während dieses Austausches hatte der Angeklagte um eine körperliche Begegnung sexueller Natur gebeten. Er hatte darauf bestanden, dass diese Anfrage diskret bleibt. Der Vater des Kindes entdeckte den Chat-Inhalt und erstattete Anzeige. Der Angeklagte war bereits 1985 für die Vergewaltigung einer 15-Jährigen verurteilt worden. (belga)

Kommentare
3 Jahre wären für einen so 13-14 jährigen in Ordnung gewesen, der nicht pädophil ist, sondern sich nicht viel älter gefühlt hat. Aber ein 60 jähriger muss total krank im Kopf sein. Das kann man wenn es überhaupt heilbar ist nicht in 3 Jahren schaffen. (Bei Wiederholungstäter sollte sowieso direkt die Höchststrafe verhängt werden. Auch wenn es nur einen Versuch gibt. Hätte der Vater das nicht mitbekommen, wäre vielleicht wirklich das Leben des Mädchen zerstört worden!)
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