Maskenpflicht

Ohne die genaue Definition von Hochverrat zu kennen, möchte ich auf die Leserbriefe der Herren Paasch und Schmitz über deren Privatvergnügen hinaus Bezug nehmen und an meinen Leserinbrief vom Februar diesen Jahres erinnern: Selbstverständlich gibt es stets eine Alternative, eine andere Wahl, auch im Zusammenhang mit Corona, auch für Politiker und andere Verantwortliche.

Sich im Zusammenhang mit Corona auf Fakten zu beziehen ist heikel, weil diese sich zum Teil so vehement widersprechen, dass man meinen könnte, auf unterschiedlichen Planeten zu leben. Von offizieller Seite wurde mehrfach bestätigt, dass die Maskenpflicht zu einem wie großen Anteil auch immer lediglich der „Erinnerung“ an die behauptete Gefahr des Virus dient. Zu dieser Art der Erinnerung gibt es sicherlich Alternativen vom kleinen Brett vor dem Kopf bis hin zu einheitlich grün gefärbten Haaren. Jedenfalls würde ich eine Erinnerungskultur vorziehen, die nicht mit den unstrittig negativ behafteten Folgen des Maskentragens einhergehen.

Darüber hinaus könnte der von mir erwähnte und zwischenzeitlich ausverkaufte Zistrosetee oder andere natürliche Anwendungen weiterhelfen. Die Politiker hatten und haben also durchaus eine Wahl, wenn man davon ausgeht, dass die Coronastory nicht ganz andere Hintergründe hat, die der Bevölkerung geflissentlich verschwiegen werden. Insofern ist die Maskenpflicht durchaus als „Hochverrat“ zu werten, weil sie alternative Wahlen leugnet und diese für den einzelnen auf Grund der vorgesehenen Strafe verunmöglicht oder zumindest erschwert. Was mag sonst noch möglich sein?

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