Vor Gericht gab der Angeklagte zu, dass er uriniert habe, als das Mädchen an ihm vorbeiritt. Er bestritt jedoch, dass er sein Geschlechtsteil absichtlich zur Schau gestellt und angefasst habe. Er verneinte auch, dass er später mit einem Baufahrzeug wieder an dem Mädchen vorbeigefahren sei und masturbiert habe.
Die Mutter des Opfers hatte sich nach der Tat zur Baustelle, an der sich der Vorfall ereignet hatte, begeben, um die Identität des Exhibitionisten herauszufinden. Sie wandte sich an den Bauleiter, der sich später als der Beschuldigte herausstellte. Er erklärt ihr, er würde die Situation intern handhaben, und bat sie, keine Beschwerde einzureichen.
Am nächsten Tag wurde der 32-Jährige festgenommen. Der Mann war der Justiz bereits wegen unsittlicher Handlungen und dem Besitz von Kinderpornografie bekannt und hat bereits eine Gefängnisstrafe von einem Jahr hinter sich.
Die Staatsanwaltschaft beantragte nun drei Jahre Gefängnis. Die Verteidigung hingegen beantragte eine Strafaussetzung zur Bewährung zur Überwachung des Angeklagten an, der Hilfe brauche.
Das Gericht wird sein Urteil am 29. Juli verkünden. (belga/alno)

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