Bundesliga startet am 18. September – Pokalfinale an Christi Himmelfahrt

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Geht ab 18. September wieder auf Torejagd: Erling Haaland (rechts). | Foto: dpa

„Alle vorgenommenen Planungen im DFB-Rahmenterminkalender der Saison 2020-21 stehen unter dem Vorbehalt, dass die behördlichen Verfügungslagen vor Ort den Spielbetrieb ermöglichen. Anpassungen für einzelne Wettbewerbe aufgrund sich verschärfender Pandemielagen oder veränderter Verfügungslagen sind weiterhin möglich“, hieß es in der DFB-Mitteilung.

Die Winterpause wird in der kommenden Spielzeit extrem kurz sein, denn schon am 2./3. Januar soll in der Bundesliga und 2. Bundesliga weitergespielt werden. Ebenfalls ungewöhnlich ist, dass das Pokalfinale diesmal nicht an einem Samstag nach der Saison, sondern am Feiertag Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 13. Mai) ausgespielt wird. Die Pokal-Halbfinals sollen am Wochenende rund um den 1. Mai steigen, wenn die Ligen noch einmal pausieren.

DFL-Geschäftsführer Christian Seifert hatte in der vergangenen Woche den 18. September bereits als favorisierten Termin für den Beginn der nächsten Bundesligasaison genannt, aber noch betont, dass er einer von „verschiedenen Planungsvarianten“ sei. Vor der endgültigen Festlegung waren die 36 Profivereine von der DFL noch um eine Stellungnahme gebeten worden. Im Gespräch war auch der 11. September als möglicher Starttermin gewesen. Angedacht waren ebenso Modelle mit einer verkürzten Winterpause oder einer höheren Anzahl von zwei bis maximal drei „Englischen Wochen“.

Berücksichtigt werden müssen bei der konkreten Spielplan-Konzeption die Europapokal-Turniere im August. Deshalb wäre denkbar, dass der Saisonstart ohne den Meister FC Bayern über die Bühne gehen wird, weil die Münchner in Portugal um den Titel in der Champions League spielen. Seit 2002 wird die neue Bundesligasaison im Stadion des Meisters eröffnet.

Offen bleibt weiter, ob in der neuen Saison zeitnah wieder Zuschauer in die Stadien dürfen. Bis zum 31. Oktober sind in Deutschland Großveranstaltungen verboten, für die kein Hygienekonzept vorliegt und bei denen eine adressenseitige Nachverfolgung der Besucher nicht möglich ist. (dpa)

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