Um das Risiko einer Coronavirus-Infektion in den Einrichtungen zu reduzieren, wurde die Aufnahme von neuen Bewohnern seit dem 11. März ausgesetzt. Einzig Aufnahmen von Senioren aus dem Krankenhaus waren in dieser Zeit gestattet. Nach der Lockerung des Besuchsverbots Anfang Mai machen somit die Wohn- und Pflegezentren einen weiteren Schritt in Richtung Normalbetrieb. Voraussetzung hierfür ist, dass die Entwicklung der Covid-19-Pandemie unter Kontrolle bleibt.
Senioren, die allein zuhause nicht mehr zurechtkommen, soll Alternative geboten werden.
Hiermit möchten Heime und Regierung vor allem den Senioren eine Alternative bieten, die allein zuhause nicht mehr zurechtkommen können und sich bereits vor Ausbruch der Pandemie für einen Platz im Wohn- und Pflegezentrum eingetragen hatten oder sich erst im Laufe der letzten Wochen und Monate dazu entschieden haben.
Jeder Senior, der in ein Wohn- und Pflegezentrum einziehen möchte, wird zuerst auf den Coronavirus-Erreger getestet und muss sich im Anschluss während der ersten 14 Tage im neuen Zuhause in Quarantäne begeben. Diese Vorsichtsmaßnahme dient dazu, einem weiteren Ausbruch des Coronavirus in den Wohn- und Pflegezentren vorzugreifen. Fällt der vorab durchgeführte PCR-Test positiv aus, kann der Einzug nicht stattfinden. Gleichzeitig wird jede Einrichtung ein bestimmtes Kontingent an Quarantäneplätzen freihalten und nicht durch neue Bewohner belegen. Dabei handelt es sich um eine reine Vorsichtmaßnahme, um schnell und effektiv handeln zu können, wenn sich ein neuer Ausbruch von Covid-19 in einem WPZS abzeichnen sollte.
Neue Kategorie verursacht keine Kosten für die Senioren.
Die restlichen freien Plätze werden nach dem beim jeweiligen Träger vor dem Einzugsstopp geltenden System vergeben. Sofern die von der DSL erteilte Beratungsbescheinigung (BB) älter als 6 Monate sein sollte, kann der Senior trotzdem einziehen. Die erteilte Unterstützungskategorie wird nach dem Einzug neu evaluiert und eventuell angepasst. Mittels dieser Kategorie kann der entsprechende Pflegebedarf besser eingeschätzt werden. Die neue Unterstützungskategorie verursacht für die Seniorinnen und Senioren selbstverständlich keine Änderungen. (red)

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