Zum Artikel „Bürger werden als Betrüger dargestellt“

Es wird nicht gern gesehen, wenn ein ausgeschiedener Bürgermeister sich in der Öffentlichkeit ständig zu Wort meldet. Jedoch das Maß an korrekter Politik ist wieder mal überschritten, was mich wiederum veranlasst mein Schweigen zu brechen. „Ich habe das abgeschafft!“, antwortet Luc Frank lapidar auf die Frage von Ratsmitglied Raymond Lenaertz, warum die Steuer auf leerstehenden Wohnungen, die von der Wallonischen Region vorgeschrieben ist, aufgehoben wurde. Auch nach Übertragung der Kompetenz an die DG, zählt der „Code du Logement“ weiterhin bis zur Änderung. Sein Eid als Bürgermeister lautet, „ den Gesetzen des Belgischen Volkes“ zu folgen und das Gemeindegesetz sieht daneben ein Requirierungsrecht auf leerstehenden Wohnungen vor! Das Argument für die unrechtmäßige Aufhebung schlägt dem Fass den Boden aus. Die Einnahmen (+-57.000 in 2018) ständen nicht im Verhältnis zu den Aufwendungen. Im Klartext, die Jahreskosten für ein Beamter in dieser Kategorie liegt zwischen 60.000-70.000 € und zieht man das argumentierte Verhältnis heran, wäre dieser Beamte ein Jahr lang wöchentlich bis zu 30 Stunden damit beschäftigt für lediglich 5 betroffene Wohneinheiten. Die anderen hat man ja, oft aus fadenscheinigen Gründen, fallen lassen. Hier sei noch einmal klar erwähnt, dass die Steuer sich auf unbegründete Leerstände bezieht. Immobilien die zum Verkauf anstehen und Renovierungen sind ausgenommen. Im Ausland Lebende können ihr Heim als Zweitwohnung anmelden. Auch im Falle, dass sich Betroffene womöglich bei Ihrer Tür-zu-Tür-Wahlkampagne darüber beschwert hätten, liegt es nicht in Ihrer Macht dies ohne erforderliche Prozedur einfach abzuschaffen. Da überschreiten Sie klar Ihre Befugnisse, Herr Frank.

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