Ab Montag (11. Mai) sind wieder persönliche Kontakte in den Gebäuden des Arbeitsamtes der DG möglich, allerdings vorerst nur auf Terminvereinbarung, wie das Arbeitsamt jetzt angekündigt hat. Die Dienste des Arbeitsamtes beginnen ab diesem Datum auch wieder, Arbeitsuchende zu Beratungsgesprächen einzuladen. Wenn Sie selbst einen Termin wünschen, müssen Sie diesen telefonisch oder per E-Mail anfragen. Sie erreichen das Arbeitsamt telefonisch unter: 087/638900 (Eupen) oder 080/280 060 (St.Vith) sowie per Email an info@adg.be. Es wird darum gebeten, die Sicherheitsregeln beim Besuch zu befolgen. Auch eine Schutzmaske sollte mitgebracht werden. Ein Überblick der verschiedenen Dienstleistungen:
Eintragungsdienst: Arbeitsuchende können sich weiterhin online eintragen und verschiedene Mitteilungen (Wiedereintragung, Mitteilung einer Unverfügbarkeit, Arbeitsaufnahme, …) online oder telefonisch einreichen. Wenn Sie ein persönliches Eintragungsgespräch wünschen, können Sie einen Termin vereinbaren.
Stellenvermittlung: Viele Betriebe suchen trotz der anhaltenden Einschränkungen im Zuge der Coronakrise weiter Personal. Konsultieren Sie die Stellenangebote im Jobportal des Arbeitsamtes und zögern Sie nicht, sich zu bewerben oder die Stellenvermittler telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Termine auf Vereinbarung sind ebenfalls möglich.
Arbeitsberatung und -betreuung: Die Berater des Arbeitsamtes werden wieder Arbeitsuchende zu persönlichen Beratungsgesprächen einladen. Man kann aber auch bei konkreten Anliegen einen Termin anfragen, wenn diese nicht telefonisch oder per E-Mail geklärt werden können.
Berufsberatung und -orientierung, Bewerbungscoaching: Die Berater und Psychologen sind weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar. Auch persönliche Beratungstermine auf Vereinbarung sind wieder möglich.
Kontrolldienst: Bei der Bewertung der Suchbemühungen und Verfügbarkeit wird der Kontrolldienst des Arbeitsamtes der aktuellen Lage sowie der persönlichen Situation Rechnung tragen. Die aktive Arbeitsuche wird ab Montag (11. Mai) wieder bewertet. Ab diesem Datum wird der Kontrolldienst auch wieder zu Kontroll- und Bewertungsgesprächen vorladen.
Lokale Beschäftigungsagentur (LBA): Seit Anfang Mai waren Tätigkeiten bei VoGs sowie bei Privatpersonen im Außenbereich bereits erlaubt. Ab dem 11. Mai werden wieder alle Tätigkeiten möglich sein, insofern die Regeln zur Sozialen Distanzierung eingehalten werden können.
Berufsausbildung: Die Ausbildungen in den Zentren des Arbeitsamtes werden voraussichtlich wieder ab dem 18. Mai schrittweise aufgenommen, insofern der Nationale Sicherheitsrat, bzw. die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft keine anderslautenden Beschlüsse zur schulischen und beruflichen Ausbildung fasst. Weitere Informationen erfolgen zu gegebener Zeit. (red)

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