Für die Auszubildenden und die Meisterschüler wird der Präsenzunterricht ab dem 18. Mai teilweise wieder aufgenommen. Auch der Modulunterricht und die Anlehre starten wieder. Studenten aus den dualen Bachelorstudiengängen setzen die Ausbildung bis Schuljahresende im Fernstudium fort. Wie bereits angekündigt, entfallen die Prüfungen für das 1. und 2. Lehrjahr.
Unter Wahrung der geltenden Distanz- und Hygieneregeln und sofern die Bestimmungen des Nationalen Sicherheitsrates es zulassen, wird die Ausbildung in den ZAWM wie folgt fortgesetzt:
Zwischenbewertungen, die im 2. Ausbildungsjahr stattfinden sollten und aufgrund der Corona-Krise noch nicht durchgeführt werden konnten, werden ggf. im kommenden Ausbildungsjahr nachgeholt.
Überbetriebliche Ausbildungen, die im 1. und 2. Ausbildungsjahr hätten stattfinden sollen, werden bis zum Ende der Ausbildung nachgeholt.
Für die Auszubildenden im 1. und 2. Ausbildungsjahr werden zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2020/2021 die Lerninhalte, die in diesem Ausbildungsjahr aufgrund der Corona-Krise nicht mehr vermittelt werden konnten, nachgeholt. Über die genaue Organisation der Kurse, die Stundenzahl und die Inhalte werden die Eltern, Auszubildenden und Betriebe vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres entsprechend informiert.
Die überbetrieblichen Ausbildungen des 3. Ausbildungsjahres, die aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht ausgeführt werden können, müssen nicht nachgeholt werden und haben keinerlei Konsequenzen auf das Bestehen des 3. Ausbildungsjahres. Von dieser Regelung sind die Berufsgruppen KFZ-Mechatroniker und Bauklempner ausgenommen. Die überbetrieblichen Ausbildungen der KFZ-Mechatroniker und der Bauklempner werden in Hinblick auf relevante Inhalte für die Zulassung zur Abschlussprüfung C nach dem 18. Mai 2020 am ZAWM durchgeführt.
Minister Harald Mollers merkt ergänzend an: „Für das 3. Lehrjahr kann es in einigen Fächern und für bestimmte Berufsgruppen ab dem 18. Mai aufgrund von notwendigen Wiederholungen, unerlässlichen überbetrieblichen Ausbildungen und wichtigen Einführungen in den Umgang mit Maschinen für die Abschlussprüfung C zu vermehrten Unterrichtsstunden kommen. Das bedeutet für die Betriebe, dass die Lehrlinge eventuell in der zweiten Maihälfte weniger im Betrieb sein werden. Ich hoffe, dass beide Parteien dafür Verständnis aufbringen können. Selbstverständlich werden die ZAWM die betroffenen Lehrlinge und ihre Ausbildungsbetriebe über die Stundenpläne und Prüfungspläne informieren. Allgemein gilt weiterhin: Unterrichtszeit (sowohl Fernunterricht als auch Präsenzunterricht in den ZAWM) wird der Arbeitszeit gleichgestellt und entsprechend auch entlohnt. Die Zentren informieren die Betriebe über die Unterrichtszeiten.“
Die Verteidigung der Diplomarbeiten findet statt und wird ggf. ebenfalls online organisiert. Die Studenten werden im Vorfeld der Verteidigung über den praktischen Ablauf informiert.
Die Ausbildungsbetriebe werden gebeten, die Studenten der theoretischen Schulzeit entsprechend von Betriebsaufgaben freizustellen zwecks Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien und der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen.
Die Versetzungsentscheide werden bis zum 5. Juli 2020 verkündet.
Was die Hygiene- und Distanzregeln betrifft, ergreifen die Einrichtungen die Präventionsmaßnahmen gemäß den föderalen Richtlinien. (red/mv)

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