Azubis und Meisterschüler nehmen Unterricht ab 18. Mai teilweise wieder auf

<p>Ein Bild aus einer Zeit, als die Diplomverleihung noch keine Problem darstellte.</p>
Ein Bild aus einer Zeit, als die Diplomverleihung noch keine Problem darstellte. | Archivfoto: GrenzEcho

Für die Auszubildenden und die Meisterschüler wird der Präsenzunterricht ab dem 18. Mai teilweise wieder aufgenommen. Auch der Modulunterricht und die Anlehre starten wieder. Studenten aus den dualen Bachelorstudiengängen setzen die Ausbildung bis Schuljahresende im Fernstudium fort. Wie bereits angekündigt, entfallen die Prüfungen für das 1. und 2. Lehrjahr.

Unter Wahrung der geltenden Distanz- und Hygieneregeln und sofern die Bestimmungen des Nationalen Sicherheitsrates es zulassen, wird die Ausbildung in den ZAWM wie folgt fortgesetzt:

1. und 2. Ausbildungsjahr: Der Unterricht für das 1. und 2. Ausbildungsjahr wird ab dem 18. Mai 2020 bis zum 20. Juni 2020 an den ZAWM teilweise wieder aufgenommen. Der praktische Fachkundeunterricht wird in regelmäßigen Abständen (durchschnittlich einmal ein halber Tag alle 14 Tage) in den ZAWM abgehalten. Die restliche Ausbildung erfolgt über Fernunterricht. Die Stunden und Fächer priorisieren die Zentren.

Zwischenbewertungen, die im 2. Ausbildungsjahr stattfinden sollten und aufgrund der Corona-Krise noch nicht durchgeführt werden konnten, werden ggf. im kommenden Ausbildungsjahr nachgeholt.

Überbetriebliche Ausbildungen, die im 1. und 2. Ausbildungsjahr hätten stattfinden sollen, werden bis zum Ende der Ausbildung nachgeholt.

Für die Auszubildenden im 1. und 2. Ausbildungsjahr werden zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2020/2021 die Lerninhalte, die in diesem Ausbildungsjahr aufgrund der Corona-Krise nicht mehr vermittelt werden konnten, nachgeholt. Über die genaue Organisation der Kurse, die Stundenzahl und die Inhalte werden die Eltern, Auszubildenden und Betriebe vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres entsprechend informiert.

3. Ausbildungsjahr: Hier wird der Unterricht ab dem 18. Mai 2020 bis mindestens 23. Mai 2020 an den ZAWM weitestgehend wieder aufgenommen. Im 3. Lehrjahr wird der Unterrichtsstoff, der bis zur Aussetzung des Unterrichts am 16. März 2020 gesehen wurde, wiederholt. Es kann zur Vorbereitung auf die C-Prüfung noch neuer Unterrichtsstoff vermittelt werden. Es findet keine normative Bewertung in Form von Tests statt.

Die überbetrieblichen Ausbildungen des 3. Ausbildungsjahres, die aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht ausgeführt werden können, müssen nicht nachgeholt werden und haben keinerlei Konsequenzen auf das Bestehen des 3. Ausbildungsjahres. Von dieser Regelung sind die Berufsgruppen KFZ-Mechatroniker und Bauklempner ausgenommen. Die überbetrieblichen Ausbildungen der KFZ-Mechatroniker und der Bauklempner werden in Hinblick auf relevante Inhalte für die Zulassung zur Abschlussprüfung C nach dem 18. Mai 2020 am ZAWM durchgeführt.

Minister Harald Mollers merkt ergänzend an: „Für das 3. Lehrjahr kann es in einigen Fächern und für bestimmte Berufsgruppen ab dem 18. Mai aufgrund von notwendigen Wiederholungen, unerlässlichen überbetrieblichen Ausbildungen und wichtigen Einführungen in den Umgang mit Maschinen für die Abschlussprüfung C zu vermehrten Unterrichtsstunden kommen. Das bedeutet für die Betriebe, dass die Lehrlinge eventuell in der zweiten Maihälfte weniger im Betrieb sein werden. Ich hoffe, dass beide Parteien dafür Verständnis aufbringen können. Selbstverständlich werden die ZAWM die betroffenen Lehrlinge und ihre Ausbildungsbetriebe über die Stundenpläne und Prüfungspläne informieren. Allgemein gilt weiterhin: Unterrichtszeit (sowohl Fernunterricht als auch Präsenzunterricht in den ZAWM) wird der Arbeitszeit gleichgestellt und entsprechend auch entlohnt. Die Zentren informieren die Betriebe über die Unterrichtszeiten.“

Angewandte Betriebslehre: Der Unterricht in angewandter Betriebslehre findet in Form von Fern- und/oder Präsenzunterricht bis zum 30. Juni 2020 (inklusive Prüfungssitzungen) statt.

Modulunterricht und Anlehre: Modulschüler und Anlehrlinge erhalten bis zum 20. Juni 2020 Präsenzunterricht in den ZAWM.

Meisterausbildung: Auch in der Meisterausbildung wird der Unterricht an den ZAWM wieder aufgenommen. In Fernunterricht und/oder Präsenzunterricht werden neue Inhalte und Kompetenzen vermittelt. Die Meisterklassen erhalten im ZAWM Eupen bis max. zum 30. Juni 2020 und im ZAWM St. Vith bis max. 15. Juli 2020 Fern- und/oder Präsenzunterricht

Duale Bachelorstudiengänge: Die Studenten führen ihre Ausbildung bis zum Ende des Ausbildungsjahres im Fernstudium fort. Für sie findet kein Präsenzunterricht im ZAWM statt. Die Abschlussprüfungen finden statt und werden vorzugsweise online organisiert. Welches Fach in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt geprüft wird, werden die Studenten dem Prüfungsplan entnehmen können, der ihnen in Kürze vom ZAWM zugestellt wird.

Die Verteidigung der Diplomarbeiten findet statt und wird ggf. ebenfalls online organisiert. Die Studenten werden im Vorfeld der Verteidigung über den praktischen Ablauf informiert.

Die Ausbildungsbetriebe werden gebeten, die Studenten der theoretischen Schulzeit entsprechend von Betriebsaufgaben freizustellen zwecks Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien und der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen.

Leistungsermittlung und -bewertung: Wie der Bildungsminister bereits in einer Pressemitteilung am 21. April mitteilte, entfallen für das 1. und 2. Ausbildungsjahr die Prüfungen. Die Prüfungen im 3. Ausbildungsjahr und in der Meisterausbildung finden statt, sofern die föderalen Bestimmungen dies zulassen. Entscheidungen bzgl. Versetzungen und Nachprüfungen werden im 1. und 2. Ausbildungsjahr vom Klassenrat im Juni auf der Grundlage der Jahresarbeit und -bewertung getroffen. Im 3. Ausbildungsjahr und in der Meisterausbildung fließen auch die Prüfungen in die Bewertung ein. Auch die Prüfungen in angewandter Betriebslehre werden, wenn die föderalen Bestimmungen es erlauben, organisiert.

Die Versetzungsentscheide werden bis zum 5. Juli 2020 verkündet.

Was die Hygiene- und Distanzregeln betrifft, ergreifen die Einrichtungen die Präventionsmaßnahmen gemäß den föderalen Richtlinien. (red/mv)

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