In der aktuellen Diskussion bezüglich der Besuchserlaubnis gebe es „in der Bevölkerung Befürworter und Gegner“, heißt es in Mitteilung. Der Schutz vor dem Virus kollidiere mit dem Bedürfnis, sich zu sehen und auszutauschen. „Wir können die eine Seite verstehen, fühlen uns aber auch der anderen Seite verpflichtet. Vor diesem Hintergrund haben sich die Entscheidungsträger der Einrichtungen dazu entschieden, eine gemeinsame Vorgehensweise zu veröffentlichen.“ Diese fußt auf dem Kenntnisstand vom 29. April.
Die getroffenen Maßnahmen in den WPZS haben bekanntermaßen zu einem Besuchsverbot seit dem 13. März geführt. Parallel dazu seien intern in den WPZS die möglichen Übertragungswege des Virus zwischen Bewohnern eingeschränkt worden, teilen die Verantwortlichen mit. Hierzu zählten unter anderem eine Änderung in den Animationsangeboten und Austauschmöglichkeiten. Besuchsverbot und interne Kontakteinschränkung kämen, ähnlich wie außerhalb der Einrichtungen, einem „Herunterfahren“ in den Heimen gleich. Trotz dieser Maßnahmen sei das Virus aktuell in zwei WPZS präsent. Jetzt gelte es, dafür zu sorgen, das „Hochfahren“ auf beiden Seiten so zu gestalten, dass die Übertragungswege des Virus weiterhin soweit wie möglich kontrolliert werden könnten.
Der Gesundheitsminister und die Vertreter aller Einrichtungen haben sich deshalb auf folgende Vorgehensweise geeinigt:
1. Die erste Phase beginnt am 4. Mai. In dieser Phase der gestaffelten Aufhebung des Besuchsverbots dürfen die Besucher das WPZS noch nicht betreten. Die Ausnahme für Palliativ- und Sterbebegleitung bleibt unter der Bedingung der hauseigenen Schutzauflagen bestehen.
2. Ab dem 4. Mai wird für die Bewohner, die zu einem definierten Besuchsort (draußen, am Fenster, im Zelt, in einer vom WPZS aufgestellten Besuchsbox, ...) gebracht werden können, eine Form eines visuellen Besuchs mit Sicherheitsabstand und ohne körperlichen Kontakt ermöglicht. Diese Besuche finden ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache und in Begleitung eines Personalmitglieds während 30 Minuten statt. Bezüglich der Bewohner mit Demenz muss die Machbarkeit individuell mit den Angehörigen besprochen werden. Die praktische Umsetzung wird individuell pro Haus geregelt. Pro Besuch ist eine Person zugelassen. Sollte bei einem im Zimmer isolierten Bewohner ein Fensterbesuch in dessen Zimmer architektonisch und auf Basis seines Gesundheitszustands möglich sein, werden die WPZS auch das organisieren. Unter keinen Umständen kann ein isolierter Bewohner sein Zimmer für einen Besuch verlassen oder ein Besucher einen isolierten Bereich betreten.
3. Auch nach dem Zeitpunkt, an dem eine Lockerung der Maßnahmen auf nationaler Ebene entschieden wird (Schulen und Geschäfte öffnen wieder, Gruppenkontakte sind zugelassen, ...), ist vorerst nur diese Form der visuellen Besuche erlaubt. Die Einrichtungen werden kontrolliert die internen Kontakt- und Animationsmöglichkeiten, wie z.B. gemeinsames Singen „hochfahren“.
4. Sind die unter Punkt 3 beschriebenen Ziele erreicht, wird der Gesundheitszustand der Bewohner kontrolliert, um einen eventuellen Ausbruch oder eine Erweiterung eines bestehenden Ausbruchs im WPZS ausschließen zu können.
5. Die Regierung der DG und die Heimleiter wollen die Situation fortlaufend einschätzen und die bisherigen Maßnahmen bewerten, anpassen und kommunizieren.
6. Auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes gehen die Verantwortlichen davon aus, dass die WPZS in verschiedenen Phasen das Besuchsrecht stufenweise erweitern werden. Dabei liegt der Schwerpunkt bei den Bewohnern, die aktuell aus gesundheitlichen Gründen die bisherigen Möglichkeiten noch nicht nutzen können.
„Uns ist bewusst, dass trotz aller Schutzmaßnahmen und der vorhandenen Schutzmaterialien, die WPZS nicht immun sind. Das Ziel bleibt für uns seit Beginn der Krise das Gleiche: die Krankheitsfälle in ihrer Anzahl zeitlich zu strecken und möglichst einzuschränken“, heißt es zum Schluss der Stellungnahme des Gesundheitsminister und der Direktoren sowie Heimleiter der WPZS. (red/mv)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren