Im vergangenen Jahr wurden 1,9 Millionen Auszüge aus dem Strafregister erstellt. Beispielsweise für Personen, die sich auf eine Stelle bewerben und dem Arbeitgeber einen solchen Auszug vorlegen müssen.
Von nun an werden alle Auszüge aus dem Zentralstrafregister mit einem QR-Code und einer Internetadresse versehen, die drei Monate lang gültig sind. Jeder, der diesen Code einscannt oder zur Adresse surft, kann sofort prüfen, ob das Dokument authentisch ist. Auf diese Weise kann ein Arbeitgeber sicher sein, dass das von einem Bewerber eingereichte Strafregister echt ist. (belga)
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