Verbrennen von Hausmüll ist und bleibt strafbar

<p>Verbrennen von Hausmüll ist und bleibt strafbar</p>
Illustrationsfoto: dpa

„Da wir vermehrt Anrufe von Bürgern erhalten, die sich über das illegale Verbrennen von Haushaltsmüll beschweren, möchten wir Sie hiermit nochmals darauf hinweisen, dass das Verbrennen von Haushaltsmüll strikt verboten ist und mit Geldstrafen sanktioniert wird. Das unsachgemäße Verbrennen von Hausmüll erzeugt Abgase die für Sie und für Ihre Umwelt schädlich sind.“

Die Gemeinde Amel weist darauf hin, dass der Hausmüll auch weiterhin alle 14 Tage abgeholt wird. Alle Abfälle, die normalerweise im Recypark abgegeben werden, müssen bis zur Wiedereröffnung der Containerparks zu Hause gelagert werden. (red)

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