Hilfe bei Fragen zu Grenzüberquerungen

<p>Wer derzeit die Grenze nach Aachen oder umgekehrt passieren will, muss einen triftigen Grund haben und diesen nachweisen können.</p>
Wer derzeit die Grenze nach Aachen oder umgekehrt passieren will, muss einen triftigen Grund haben und diesen nachweisen können. | Foto: Oswald Schröder

Die verstärkten Kontrollen an den Grenzen werfen bei den Menschen der Grenzregion viele Fragen auf: Welche Formulare müssen Grenzgänger bei sich tragen? Was ist ein „triftiger Grund“ für einen Grenzübertritt? Um auf diese Fragen einzugehen, hat der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont in Kooperation mit seiner Aachener EP-Kollegin Sabine Verheyen die Facebook-Seite „Corona Euregio: Infos für Grenzgänger“ (https://www.facebook.com/Corona Euregio/) ins Leben gerufen. Laut Anordnung der belgischen Föderalregierung sind „nicht-wesentliche“ Fahrten aus Belgien heraus verboten. Grenzgängern bleibt es jedoch erlaubt, zum Arbeiten die Grenze zu passieren – im Rahmen der geltenden Regeln. Auf der Facebook-Seite „Corona Euregio: Infos für Grenzgänger“ sollen diesbezügliche Informationen geliefert werden: in Bezug auf erforderliche Nachweise/Formulare für die Notwendigkeit des Grenzübertritt und in Bezug auf „triftige Gründe“ für den Grenzübertritt sowie deren Bescheinigung. Betroffene können dort ihre konkreten Fragen vorbringen. Zusätzlich steht das Europahaus Ostbelgien des EU-Abgeordneten unter Telefon: 087/653451 oder unter der Mail arimont@europahaus.be für Rückfragen zur Verfügung. (red)

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