„Der Erlass vom 23. März 2020 sieht daher keine Ausnahme mehr für Friseure vor“, heißt es. Bislang durften Friseure weiterhin Kunden auf Termin bedienen, allerdings nicht mehrere gleichzeitig und unter „größtmöglicher Beachtung der Anweisungen zur sozialen Distanzierung“. Diese Ausnahme wird ab Mitternacht außer Kraft treten. Welche Auswirkungen dieser Schritt auf die finanzielle Entschädigung der Friseure hat, ist noch unklar.
Die verschiedenen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus und ihre Dauer werden am kommenden Freitag auf einer gemeinsamen Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates und der Ministerpräsidenten neu bewertet. Wie üblich werden die Diskussionen auf Grundlage der vorherigen Empfehlungen von Experten und Wissenschaftlern geführt. (belga)

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... muss das immer solange dauern......
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