Drastische Maßnahmen, um italienische Verhältnisse zu vermeiden

<p>Restaurants und Kneipen sind im ganzen Land für mindestens drei Wochen geschlossen.</p>
Restaurants und Kneipen sind im ganzen Land für mindestens drei Wochen geschlossen. | Foto: belga

Von Gerd Zeimers

Nachstehend eine Übersicht der Maßnahmen, die um Mitternacht in Kraft treten und vorerst drei Wochen (bis 3. April) gültig sind:

Der Unterricht in den Schulen ist ausgesetzt. Wichtig: Die Schulen sind nicht geschlossen, das Lehrpersonal ist präsent und muss einen Auffang und eine Betreuung für die Schüler organisieren. Dies gilt in erster Linie für Kinder, deren Eltern im Pflege- und Sicherheitssektor arbeiten, aber nicht nur für sie. Den Eltern wird empfohlen, ihre Kinder ab kommenden Montag nicht zur Schule zu schicken; wer das aber trotzdem will, kann es. „Es muss vermieden werden, dass, wenn beide Elternteile berufstätig sind, die Großeltern sich um die Kinder kümmern müssen“, betont Premierministerin Sophie Wilmès (MR). Die Aussetzung des Unterrichts statt einer Schließung der Schulen war ein typisch belgischer Kompromiss: Flandern war gegen eine Schließung, die frankofonen Regierungen wollten dem Vorbild Frankreichs folgen und plädierten dafür.

Universitäten und Hochschulen wird empfohlen, möglichst virtuelle Fernkurse zu geben. Diese Einrichtungen werden demnach nicht geschlossen, sondern gebeten, für Alternativen zu vollen Hörsälen und geschlossenen Unterrichtsräumen zu sorgen.

Kinderkrippen bleiben offen.

Cafés, Diskotheken und Restaurants sind geschlossen.

Hotels bleiben geöffnet, ihre Restaurants müssen aber geschlossen werden.

Fritüren (außer Sitzgelegenheiten), Drive-Ins und Bestellrestaurants dürfen öffnen.

Ältere Menschen sind gebeten, zu Hause zu bleiben und, falls nötig, ihre Einkäufe zu ruhigeren Tageszeiten zu erledigen.

Freizeitaktivitäten, gleich welcher Art (Sport, Kultur, Folklore,..., privat oder öffentlich) und unabhängig von der Besucherzahl, sind ausgesetzt. Fitnessstudios gelten als Sportaktivität und sind geschlossen.

Nur Geschäfte, die lebenswichtige Dienstleistungen anbieten, bleiben sowohl an Werk- als auch an Wochentagen geöffnet: Das sind Lebensmittelgeschäfte (Supermärkte), Apotheken und Tierfutterhandel. Alle anderen Geschäfte dürfen nur unter der Woche öffnen und bleiben am Wochenende dicht. Dazu gehören auch Zeitschriftenläden.

Märkte: Die Wochenmärkte finden wie gewohnt statt, doch sollen die Händler größere Abstände zwischen ihren Ständen einhalten. Auf Wochenendmärkten dürfen nur Lebensmittel angeboten werden.

Man kann weiterhin zum Friseur gehen, allerdings nur nach Terminabsprache.

Banken bleiben geöffnet. Online-Banking ist zu bevorzugen.

An den Gerichten werden nur dringende Fälle behandelt.

Der öffentliche Verkehr bleibt im ganzen Land aufrecht, doch sollen sich die Nutzer auf die nötigsten Fahrten beschränken. Die Arbeitgeber sollen dem Personal so gut es geht die Möglichkeit der Telearbeit anbieten und für gleitende Arbeitszeiten sorgen, damit nicht alle Arbeitnehmer gleichzeitig in den Bussen und Bahnen sitzen.

Arbeit: Jeder soll seinen Job weiter ausüben, aber Telearbeit (Heimarbeit, Home Office) soll verstärkt gefördert werden.

Beerdigungen bleiben „im kleinen Kreis“ aufrecht, bei Einhaltung der geltenden Hygieneregeln und Vermeidung von körperlichen Kontakten (Umarmung, Handschütteln).

Besuche in den Gefängnissen sind bis zum 3. April ausgesetzt.

Zehn Maßnahmen zur Unterstützung der Geschäftswelt (Beschlüsse vom 6. März):

1. Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt

2. Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen

3. Zahlungsplan für die Sozialversicherungsbeiträge

4. Zahlungsplan Mehrwertsteuer

5. Zahlungsplan für die Quellensteuer

6. Zahlungsplan für die Unternehmenssteuer

7. Reduzierung der Vorauszahlung für Selbstständige

8. Aufschub oder Befreiung von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Selbständige

9. Erzielung eines Ersatzeinkommens für Selbständige.

10. Flexibilität bei der Ausführung von staatlchen Aufträgen

Für Fragen: 0800/14.689

Infos im Web: www.info-coronavirus.be

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