Dazu gehörte auch der Betrieb eines Drogenlabors an verschiedenen Orten in den Provinzen Limburg und Lüttich sowie in den benachbarten Niederlanden. Ein führendes Mitglied der Bande wurde wie in erster Instanz vom Berufungsgericht zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei andere Bandenmitglieder erhielten Haftstrafen von einem beziehungsweise sechs Jahren. Das Strafmaß war damit höher als in erster Instanz. Das Antwerpener Berufungsgericht sprach auch Geldbußen in Höhe von 36.000 Euro aus. Zwei der drei Angeklagten wurden unmittelbar nach dem Urteilsspruch verhaftet.
Der Fall war Ende Mai des Jahres 2015 ins Rollen gekommen, als die Polizei die Überreste eines Drogenlabors in einem Lagerhaus in Maaseik fand. Nach Analyse der Bilder der Überwachungskameras im Lagerhaus, der gefundenen Dokumente und der DNA-Spuren konnte die Polizei mehrere Männer identifizieren. Ende Juli 2015 führte die Polizei eine Razzia in den Wohnorten der identifizierten Männer durch. Während der Untersuchung spürten die Ermittler außerdem andere Drogenlabors in Genk, Opglabbeek, Grâce-Berleur (Grâce-Hollogne) und den niederländischen Städten Schinveld und Maastricht auf.
In einem der besagten Labore wurden unter anderem fünf Tablettenautomaten sowie 82.500 Extasy-Pillen gefunden. In einem Schuppen in Grâce-Berleur wurde neben Drogen auch ein Waffenkoffer mit verschiedenen Waffen und Munition entdeckt. 16 Mitglieder der Drogenbande waren in erster Instanz zu Gefängnisstrafen zwischen 15 Monaten und zwölf Jahren verurteilt worden. Insgesamt wurden 7,8 Millionen Euro beschlagnahmt. Drei Angeklagte legten Berufung ein. (belga)

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