Am 4. November 2017 war der Eupener an der Klötzerbahn mit einem Mann verbal und körperlich aneinandergeraten. Das Gericht qualifizierte in seiner Urteilsverkündung am Montag den ersten Anklagepunkt in „Bedrohung durch Gesten“ um.
Messerangriff auf der Eupener Klötzerbahn ist für das Gericht kein versuchter Totschlag
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