Lüttich: Urteile wegen Sittenvergehen

<p>Lüttich: Urteile wegen Sittenvergehen</p>

Ein 21-jähriger Lütticher wurde für schuldig befunden, sich im Internet als 13-jähriges Mädchen ausgegeben und sich einem zehnjährigen Jungen gegenüber unsittlich verhalten zu haben. Offenbar hat der Mann sich während mehrerer Jahre unter dieser falschen Identität in den sozialen Medien herumgetrieben. Er wurde wegen kinderpornografischer Vergehen zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Ein 68-jähriger Mann aus Flémalle wurde zu 30 Monaten Haft, ebenfalls auf Bewährung, verurteilt, weil er die acht bzw. zehn Jahre alten Kinder seiner Lebensgefährtin sexuell belästigt haben soll. Der Mann darf sich laut Urteilsspruch des Richters künftig auch nicht mehr ohne die Anwesenheit anderer Erwachsener in der Nähe von Kindern aufhalten.

15 Monate Haft auf Bewährung lautet die Strafe für einen 59-jährigen Sportlehrer aus Dalhem, der sich während des Unterrichts mehrmals Mädchen im Alter von 14 oder 15 Jahren unsittlich genähert hatte. Sein Verhalten war von den Schülerinnen in anderen Unterrichtsstunden zur Sprache gebracht und schließlich aufgedeckt worden. (belga)

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