Die Männer, allesamt in der Vervierser Gegend wohnhaft, waren im November 2014 in der Gegend von Büllingen auf frischer Tat ertappt worden. Bei ihnen waren bei einer Kontrolle der Polizei gefangene Vögel sowie Netze und anderes Material für den Vogelfang sichergestellt worden.
Die Männer mussten sich jetzt wegen illegalen Vogelfangs und Handels mit Tieren sowie wegen Urkundenfälschung – dies im Zusammenhang mit der Beringung der gefangenen Vögel –– verantworten.
Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass die Angeklagten unzulässig Ringe, die für Zuchtvögel vorgesehen seien, als Kennzeichnung der gefangenen Wildvögel angebracht hätten. Ein Angeklagter aus Dison und ein weiterer aus Mettet hatten insgesamt rund 900 Vögel gefangen. Gegen sie forderte die Staatsanwaltschaft zehn Monate Haft sowie Geldstrafen. Die Strafforderungen gegen die anderen Angeklagten waren weniger hoch.
Die Wallonische Region, die bei dem Verfahren als Zivilpartei auftritt, erläuterte die Bedrohung mancher Vogelarten durch derartige Praktiken und forderte die Zahlung einer Summe von 107.000 Euro in den „Fonds für Biodiversität“. Auch die Naturschutzvereinigung Natagora tritt in dem Verfahren als Zivilpartei auf.
Die Plädoyers der Verteidigung sind für Mitte Januar geplant. (belga)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren