Gibt es eine Grenze für Weiterbildung in der DG?

Laut Minister Harald Mollers ist die Grenze nach dreijährigem Konversationskurs für Englisch, Spanisch, Italienisch und Niederländisch erreicht. Jede wissenschaftliche Studie zu dem Thema besagt jedoch, wie wichtig lebenslanges Lernen für jeden Menschen ist. Dies wird auch immer wieder von der Deutschsprachigen Gemeinschaft betont. Und heißt es nicht: „Wer rastet, der rostet?“

35 Leute, nur im Norden der DG, sind von diesem neuen Dekret betroffen. Laut Dekret müssen Abendschulteilnehmer nach Absolvierung eines dreijährigen Konversationskurses mit der Weiterbildung stoppen.

Was heißt das konkret? Das durch viel Einsatz Erlernte wird nach einer gewissen Zeit des Nichtpraktizierens verloren gehen. Zwei Lehrpersonen verlieren ihre Stelle, das heißt je drei Stunden pro Woche. Insgesamt eine Ersparnis von sechs Unterrichtsstunden pro Woche. Wird das den Bock fett machen, Herr Mollers?

Minister Mollers geht davon aus, dass der Konversationskurs ein Unterricht wie jeder andere ist und somit dem Teilnehmer nach drei Jahren nichts Neues mehr bringt. Hier täuscht sich der Minister vollends, da Konversationskurse kein Unterricht im wörtlichen Sinn sind. Es gibt keine Wiederholungen. Der Kurs wird lebendig gestaltet: Themen der Aktualität, Kultur, Musik usw. werden besprochen. Bedürfnisse der Teilnehmer werden wahrgenommen und fließen im Kurs mit ein.

Es ist ein lebenslanges Lernen!

Was kann daran so verkehrt sein, wenn wir Steuerzahler, die diese Abendschule mitfinanzieren, auch davon profitieren möchten?

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