Bipolare Störung: Nur Schätzungen für DG möglich

Eine bipolare Störung ist eine psychische Erkrankung, die zu den Stimmungsstörungen gehört. Die Krankheit zeigt sich durch extreme, zweipolig entgegengesetzte Schwankungen, die Stimmung, Antrieb und Aktivitätsniveau betreffen. Diese Schwankungen treten phasenhaft auf. Die Betroffenen wechseln zwischen Depression, Normalphase und krankhafter Suchtphase – etwa Kaufrausch, Spielsucht, Drogenkonsum – hin und her, ohne diese Wechsel willentlich kontrollieren zu können.

Bei der Behandlungsmedizin handele es sich um eine föderale Zuständigkeit. „In Belgien unterliegt auch die Behandlung in Krankenhäusern oder angeschlossenen Diensten und bei Ärzten der Kompetenz des Föderalstaats. Außerdem ist die Weitergabe von patientenbezogenen Daten geschützt und ihre Handhabung ist streng vertraulich“, so Minister Antoniadis in seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage der CSP-Politikerin. Die therapeutische Arbeit und Gründe, diese in Anspruch zu nehmen, würden durch die Schweigepflicht des Therapeuten geschützt. „Dies ist eine Garantie für das Vertrauensverhältnis zwischen Therapeuten und Klient.“

Insgesamt gehe man davon aus, dass zwischen drei und vier Prozent der Weltbevölkerung von einer bipolaren Störung betroffen sind. „Für die Deutschsprachige Gemeinschaft würde dies im übertragenen Sinne bedeuten, dass theoretisch zirka 3.101 Personen (4 Prozent) betroffen sein könnten. Hierbei handelt es sich allerdings nur um einen geschätzten Durchschnittswert, der nicht auf reellen Statistiken beruht.“

In der DG gebe es einige Angebote, die auf Menschen mit einer psychischen Erkrankung ausgelegt seien. Verwaltung und Finanzierung unterlägen aber dem Föderalstaat. Dazu zählten Angebote der beiden Krankenhäuser in Eupen und St.Vith sowie die fachärztliche Versorgung. Zudem biete die DG im Bereich der mentalen Gesundheit eigene Dienstleistungen an. „Ende 2020 werden hierzu erste statistische Daten vorliegen, da zu diesem Zeitpunkt das erste Jahr nach der Kompetenzübernahme abgeschlossen sein wird und die Daten und Tätigkeitsberichte ausgewertet sein werden“, so Antoniadis. Eine Behandlung im Ausland könne für Bürger aus der DG im Rahmen der sogenannten Ostbelgien-Regelung zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erfolgen. (sc)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment