EU-Gericht spricht Belgien schuldig: Laufzeitverlängerung für Atommeiler nicht rechtens

<p>Die Reaktoren Doel 1 und 2 bleiben am Netz, allerdings muss die Föderalregierung für deren beschlossene Laufzeitverlängerung laut einem Gerichtsurteil die Umweltverträglichkeitsstudie nachholen.</p>
Die Reaktoren Doel 1 und 2 bleiben am Netz, allerdings muss die Föderalregierung für deren beschlossene Laufzeitverlängerung laut einem Gerichtsurteil die Umweltverträglichkeitsstudie nachholen. | Foto: Photo News

Ob die bereits mehr als 40 Jahre alten Atomkraftwerke nun abgeschaltet werden müssen, bleibt allerdings zunächst unklar.

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