„Es ist für uns Deutschsprachige sehr wichtig, dass alle offiziellen Texte die richtige Terminologie nutzen“, betont Frank. Er begrüßt, dass das föderale Parlament den Sprachgebrauch beim Kontakt zwischen Behörden und deutschsprachigen Bürgern verbessern wolle.
Der Ausschuss für Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) legt fest, welche deutschen Bezeichnungen für juristische Begriffe zu verwenden sind. Seine Tätigkeit regelt ein Dekret vom 19. Januar 2009. Behörden der Wallonischen Region müssen diese Terminologie bei Übersetzungen ins Deutsche seit einer Sondergesetzesänderung im Januar 2024 beachten. Für andere Verwaltungsdienste fehlt eine solche Verpflichtung.
Der Gesetzesvorschlag sieht deshalb vor, den Ausschuss für Rechtsterminologie ausdrücklich in den Sprachengesetzen zu nennen. Zudem sollen lokale, regionale und zentrale Dienste seine Vorgaben verbindlich anwenden, wenn sie Mitteilungen, Bekanntmachungen oder Formulare auf Deutsch erstellen oder übersetzen. Das gilt auch für Internetseiten.
Bereits am 29. April 2019 hatte das Parlament der DG in einer Resolution auf diese Lücke hingewiesen. „Nun nehmen wir uns dieser Thematik endlich auf föderaler Ebene an“, erklärt Frank.
Vorab sollen der Zentrale Deutsche Übersetzungsdienst des föderalen Innenministeriums in Malmedy, der Ausschuss für Rechtsterminologie, die Ständige Kommission für Sprachkontrolle und die Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates Stellung nehmen. Frank will die Beratungen in den kommenden Monaten begleiten. (red/svm)

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