Künftig könnte die Behörde bei einem Untersuchungsrichter eine Genehmigung beantragen, um gemeinsam mit der Polizei eine Privatwohnung zu betreten. Die Maßnahme soll sich gegen Personen richten, die einer Anordnung zum Verlassen des Staatsgebiets nicht nachkommen und eine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen.
Der Gesetzentwurf der Regierungsmehrheit sorgt in mehreren belgischen Gemeinden für Unruhe. Dort wurden in den vergangenen Monaten bereits Resolutionen gegen die geplanten Maßnahmen verabschiedet.
Landesweite Proteste gegen die Pläne
Am Mittwochabend fanden landesweit rund 50 Protestkundgebungen gegen die vorgesehenen Hausdurchsuchungen statt.
Das Zentrum für weltliche Aktion (Centre d'Action Laïque, CAL) kündigte an, im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes „alle möglichen Rechtsmittel“ in Betracht zu ziehen.
„Die Parlamentarier, die für diesen Text stimmen, müssen die Verantwortung dafür übernehmen, dass sie ein Gesetz unterstützt haben, das gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstößt, wie es sowohl durch Artikel 15 der Verfassung als auch durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt wird“, kritisierte CAL-Präsident Thomas Gillet. (belga/rt)

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