Das eigene Haus an die Kinder übertragen oder einen Teil des Ersparten frühzeitig weitergeben: Schenkungen erfreuen sich in Belgien wachsender Beliebtheit. Wie der Notarverband Fednot am Mittwoch mitteilte, wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 27.823 Schenkungen über einen Notar abgewickelt. Das entspricht einem Anstieg von 8,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, als 25.579 Schenkungen registriert wurden.
Dabei legten sowohl Schenkungen von beweglichem Vermögen als auch Immobilienübertragungen zu. Geld, Wertanlagen und andere bewegliche Güter wurden in 9.429 Fällen notariell übertragen – ein Plus von 8,7 Prozent. Bei Immobilien stieg die Zahl um 8,8 Prozent auf 18.394.
Wallonie verzeichnet stärksten Zuwachs
Die meisten Schenkungen wurden weiterhin in Flandern vorgenommen. Mit 18.786 Fällen entfielen 67,5 Prozent aller notariellen Schenkungen auf den Norden des Landes. In der Wallonie waren es 6.715 (24,1 Prozent), in Brüssel 2.362 (8,4 Prozent).
Beim Wachstum zeigt sich allerdings ein anderes Bild: In der Wallonie stieg die Zahl der Schenkungen um 26,4 Prozent, in Brüssel um 16,9 Prozent. Flandern verzeichnete dagegen lediglich einen Zuwachs von 2,6 Prozent.
Auch das Alter der Schenkenden hat der Notarverband untersucht. Demnach sind es vor allem ältere Menschen, die ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten weitergeben. Bei Schenkungen von beweglichem Vermögen waren 84,4 Prozent der Schenkenden über 65 Jahre alt. Bei Immobilien lag ihr Anteil bei 73,3 Prozent.
Schenkungen sind nicht immer steuerfrei
Wer ein Haus oder ein Grundstück verschenken möchte, muss dafür zwingend einen Notar einschalten und Schenkungssteuern zahlen. Bei Geld, Schmuck oder Kunstwerken gibt es dagegen auch andere Möglichkeiten.
„Bei beweglichen Gütern ist beispielsweise eine Schenkung von Hand zu Hand möglich, etwa bei Bargeld, Gemälden oder Schmuck“, erklärt Notarin Marie-Hélène Toussaint, Sprecherin von Notaire.be. Auch eine Überweisung zwischen Bankkonten komme infrage.
Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Schenkungen ohne sofortige Schenkungssteuer erfolgen. Allerdings gibt es dabei ein Risiko: Stirbt der Schenkende innerhalb von fünf Jahren, wird der Wert der Schenkung dem Nachlass zugerechnet. Die Begünstigten müssen dann die in der Regel höheren Erbschaftssteuern zahlen. (belga/calü)

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