Schlechtes Zeugnis für Buchführung des Likiv

<p>Schlechtes Zeugnis für Buchführung des Likiv</p>
Illustration: picture alliance/dpa

Auch inhaltlich fällt das Urteil deutlich aus: Der Abschluss entspricht laut Rechnungshof nicht den geltenden Vorschriften und vermittelt kein getreues Bild der Vermögenslage, der finanziellen Situation und der Ergebnisse.

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