Bei dem Freigelassenen handelt es sich um M.S., einen von drei Brüdern, die in der Nacht des tödlichen Polizeieinsatzes festgenommen worden waren. Zwei von ihnen kamen bereits nach ihrer Vernehmung wieder auf freien Fuß. Der dritte Bruder blieb zunächst in U-Haft, obwohl seine mögliche Beteiligung an den Ereignissen unklar war.
Noch am 20. Oktober hatte die Ratskammer seine Untersuchungshaft um einen Monat verlängert. Dagegen legte der Mann Berufung ein. Eigentlich sollte er am Donnerstag vor der Anklagekammer erscheinen. Doch noch vor dieser Anhörung entschied der Ermittlungsrichter, ihn freizulassen. „Seine Freilassung erfolgte nach Überprüfungen, die Erkenntnisse zutage gebracht haben, welche seine Erklärungen untermauern“, erklärt sein Anwalt Léo Fastenaekel.
Der Verteidiger begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. „Wir nehmen diese Entscheidung mit Genugtuung zur Kenntnis und begrüßen, dass seine Situation angesichts der neuen Entwicklungen in den Ermittlungen erneut geprüft wurde“, sagt Fastenaekel.
Sein Mandant habe von Anfang an jede Beteiligung an den Ereignissen bestritten. Da die Ermittlungen weiterliefen, wolle er sich aus Rücksicht auf alle Beteiligten nicht näher zu dem Fall äußern.
Weiterer Verdächtiger bestreitet Beteiligung
Auch die Situation eines weiteren Verdächtigen bleibt ungeklärt. Der etwa 30-jährige S.E.A. sitzt weiterhin in Untersuchungshaft und beteuert seit dem 16. Oktober seine Unschuld.
Nach seiner eigenen Darstellung befand er sich in einem Fahrzeug, das zuvor in Tubize bei einem Carjacking gestohlen worden war. Er behauptet, von den Tätern zusammengeschlagen und anschließend nach Jette gebracht worden zu sein.
Dort habe er beobachtet, wie die mutmaßlichen Autodiebe auf den Polizeiinspektor Nordine El Talbi schossen. Der Beamte hatte sich dem gestohlenen Fahrzeug genähert, um es zu kontrollieren. Anschließend seien die Täter geflüchtet.
Diese Schilderung ist die Version des Verdächtigen und wird im Rahmen der laufenden Ermittlungen überprüft.
Auch für S.E.A. hatte die Ratskammer am 20. Oktober eine Verlängerung der Untersuchungshaft um einen Monat angeordnet. Dagegen legte er ebenfalls Berufung ein.
Ursprünglich sollte sein Fall am Donnerstag vor der Anklagekammer verhandelt werden. Die Prüfung wurde jedoch auf Mittwoch, den 4. November, verschoben. (belga/calü)

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