Entscheidend ist dabei nicht allein die Zahl der Pakete oder der darin enthaltenen Einzelprodukte. Als „Artikel“ gilt für die Abgaben eine Warenkategorie, die anhand des Zollcodes bzw. der Tarifposition bestimmt wird.
Neue Gebühren: Onlinebestellungen aus Nicht-EU-Ländern werden noch teurer
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