Illegale Geschäfte über Instagram: Wirtschaftsinspektion stellt 98 Verstöße fest

<p>Wer über Instagram Produkte verkauft oder Dienstleistungen anbietet, muss die gesetzlichen Vorschriften für selbstständige Tätigkeiten beachten.</p>
Wer über Instagram Produkte verkauft oder Dienstleistungen anbietet, muss die gesetzlichen Vorschriften für selbstständige Tätigkeiten beachten. | Illustrationsbild: dpa

Wer regelmäßig Waren oder Dienstleistungen gegen Bezahlung anbietet, muss grundsätzlich als Selbstständiger oder im Nebenerwerb registriert sein. Andernfalls handelt es sich um eine unerlaubte selbstständige Tätigkeit. Diese ist von Schwarzarbeit zu unterscheiden, bei der ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß angemeldet wird.

Die 98 festgestellten Verstöße bilden laut Wirtschaftsinspektion nur einen Teil der tatsächlichen Fälle ab. Nicht jeder Verstoß führt unmittelbar zu einer Geldstrafe. Wer gerade erst eine Tätigkeit aufgenommen hat, erhält häufig zunächst eine Verwarnung und muss mit einer erneuten Kontrolle rechnen. Sind Minderjährige beteiligt, werden auch deren Eltern angehört. Dabei stehen zunächst Aufklärung und Sensibilisierung im Vordergrund.

„Heute kann sich ein Instagram-Profil schnell in ein Geschäft verwandeln“, erklärte Verbraucherschutzminister Rob Beenders (Vooruit) gegenüber flämischen Zeitungen. Dies fördere zwar das Unternehmertum, dürfe aber keine Entschuldigung dafür sein, gesetzliche Vorschriften zu missachten.

Im vergangenen Jahr führte das föderale Wirtschaftsministerium insgesamt 961 Kontrollen wegen unerlaubter selbstständiger Tätigkeiten durch. Bei 16 Prozent wurden Verstöße festgestellt. Daraus gingen 51 Verwarnungen und 124 Protokolle hervor. (belga/rt)

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