Bombendrohung auf der E25: Mann in Haft

<p>Die Bombendrohung löste Chaos auf der E 25 bei Sprimont aus.</p>
Die Bombendrohung löste Chaos auf der E 25 bei Sprimont aus. | Foto: Sudinfo/Yves Brcic

Nach Angaben der Lütticher Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen 1980 geborenen Mann aus Lüttich, der bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

Der Vorfall ereignete sich am Samstagmorgen gegen 10 Uhr auf der E25 in Fahrtrichtung Luxemburg. Nach ersten Erkenntnissen soll der 46-Jährige einen Unfall mit drei Fahrzeugen absichtlich verursacht haben. Zwei Personen wurden dabei leicht verletzt. Als Rettungskräfte am Unfallort eintrafen, erklärte der Mann laut Staatsanwaltschaft, er habe Sprengstoff in seinem Wagen und wolle das Fahrzeug mitsamt sich selbst in die Luft sprengen. Die Behörden nahmen die Drohung ernst und lösten einen Großeinsatz aus.

Die Autobahn wurde in beiden Richtungen vollständig gesperrt. Verkehrsteilnehmer im unmittelbaren Gefahrenbereich mussten ihre Fahrzeuge verlassen und wurden in Sicherheit gebracht. Polizei und Spezialkräfte sicherten das Gelände, während Verhandlungsführer über Stunden versuchten, den Mann zum Aufgeben zu bewegen. Gegen 13.40 Uhr verließ der Mann schließlich sein Fahrzeug mit erhobenen Händen und ließ sich widerstandslos festnehmen. Bei der anschließenden Durchsuchung des Autos wurden keine Sprengstoffe gefunden. Dies hatte die Staatsanwaltschaft bereits am Samstag bestätigt.

Der Beschuldigte zeigt sich wenig kooperativ.

Am Montag ordnete ein Untersuchungsrichter Untersuchungshaft an. Dem Beschuldigten wird laut Rosalie Heinen, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüttich, unter anderem die Behinderung des Straßenverkehrs mit Körperverletzung zweiten Grades sowie die Drohung mit einem strafbaren Anschlag vorgeworfen.

Die Ermittlungen waren am Sonntag an einen Untersuchungsrichter übergeben worden. Der Beschuldigte wurde nach seiner Festnahme von den Ermittlern angehört. Nach Angaben des zuständigen Staatsanwalts zeigte er sich dabei jedoch wenig kooperativ. Innerhalb von fünf Tagen muss der Mann nun vor der Ratskammer in Lüttich erscheinen. Diese wird darüber entscheiden, ob der Haftbefehl um einen Monat verlängert wird. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung. (red/arco)

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