Bereits im September 2025 hatte das IFDH den ursprünglichen Text negativ bewertet. Seither wurde der Entwurf geändert, auch nach einer Stellungnahme des Staatsrats. Ein unbefristetes administratives Tätigkeitsverbot ist nicht mehr vorgesehen.
Menschenrechtsinstitut stellt sich gegen Verbot radikaler Organisationen
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