Der in Rumst (Provinz Antwerpen) geborene Belkacem hatte über Sharia4Belgium junge Muslime in Belgien angeworben und radikalisiert, um sie auf den bewaffneten Kampf in Syrien vorzubereiten. Zudem wollte die Organisation die demokratische Ordnung in Belgien beseitigen und die Scharia einführen. 2015 wurde Belkacem als Anführer der Gruppe zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde 2016 in der Berufung bestätigt.
2018 wurde Belkacem auch die belgische Staatsangehörigkeit entzogen. Er besitzt seitdem nur noch die marokkanische Nationalität. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe könnte Belgien ihn deshalb grundsätzlich nach Marokko zurückführen. Belkacem möchte jedoch in Belgien bleiben, wo seine Ehefrau und seine drei Kinder leben, und hat deshalb einen Asylantrag gestellt.
Nach Informationen der VRT soll sich Belkacem während seiner Haft vorbildlich verhalten haben. Er durfte das Gefängnis demnach bereits mehrfach vorübergehend mit einer entsprechenden Genehmigung verlassen. Diese Ausgänge seien ohne Zwischenfälle verlaufen.
Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt (N-VA) kündigte am Mittwoch an, sich für eine Abschiebung Belkacems einzusetzen. „Ich werde alles daransetzen, ihn des Landes zu verweisen“, erklärte sie. Wer die belgische Gesellschaft angreife und die Demokratie durch die Scharia ersetzen wolle, habe hier keinen Platz, so die Ministerin.
Gleichzeitig betonte Van Bossuyt, dass über den Asylantrag nicht die Politik entscheidet. Belgien sei ein Rechtsstaat, weshalb der Antrag zunächst unabhängig vom Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose (CGVS) geprüft werde. Sie verfolge das Verfahren aufmerksam und räume dem Fall „absolute Priorität“ ein.
Nach Einschätzung der Ministerin dient der Asylantrag Belkacem lediglich dazu, seine Rückführung zu verhindern. Van Bossuyt kündigte zugleich ein Maßnahmenpaket an, mit dem die Regierung gegen einen aus ihrer Sicht missbräuchlichen Einsatz verschiedener Verfahren aus Gefängnissen und geschlossenen Einrichtungen vorgehen will.
Ob Belkacem nach seiner Freilassung tatsächlich in Belgien bleiben kann, hängt damit zunächst vom Ausgang seines Asylverfahrens ab. Marokko steht in Belgien auf der Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Auch seine Ehe mit einer Belgierin schließt eine Abschiebung grundsätzlich nicht automatisch aus. (belga/calü)

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