Nach der derzeitigen Regelung muss ein Patient grundsätzlich noch in der Lage sein, seinen Wunsch nach Sterbehilfe bewusst und eigenständig zu äußern. Gerade bei fortgeschrittener Demenz kann diese Voraussetzung jedoch nicht mehr erfüllt werden.
Neue Regeln für Sterbehilfe bei Demenz: CD&V legt Vorschlag vor
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