Mehr Schutz für Kunden: Belgien verschärft Haftung von Unternehmen

<p>Bauunternehmen und Handwerker sollen sich hierzulande bei schweren oder vorsätzlichen Fehlern künftig nicht mehr durch Haftungsklauseln im Kleingedruckten aus der Verantwortung ziehen können.</p>
Bauunternehmen und Handwerker sollen sich hierzulande bei schweren oder vorsätzlichen Fehlern künftig nicht mehr durch Haftungsklauseln im Kleingedruckten aus der Verantwortung ziehen können. | Foto: picture alliance/dpa

Konkret geht es um schwere oder vorsätzliche Fehler eines Unternehmens sowie seiner Beschäftigten oder Beauftragten. In solchen Fällen soll es künftig nicht mehr möglich sein, die eigene Haftung vertraglich auszuschließen oder stark einzuschränken.

„Man kann nicht zuerst wichtige Sicherheitsvorschriften ignorieren und anschließend ins Kleingedruckte schreiben, dass man nur einen kleinen Teil des Schadens bezahlen muss“, sagt Beenders gegenüber den flämischen Zeitungen. „Wer einen schweren Fehler macht, kann sich nicht einfach verstecken.“

Was das in der Praxis bedeuten kann: Missachtet etwa ein Handwerker bei Arbeiten grundlegende Sicherheitsvorschriften und entsteht dadurch ein schwerer Schaden, könnte sich das Unternehmen künftig nicht mehr auf eine Klausel berufen, die seine Haftung auf einen kleinen Teil der Schadenssumme begrenzt.

Bei gewöhnlichen oder leichten Fehlern bleiben solche Vereinbarungen dagegen weiterhin möglich. Unternehmen dürfen ihre Risiken in diesen Fällen vertraglich begrenzen.

„Ein Vertrag darf niemals als Freibrief dienen, um die finanziellen Folgen eines schweren oder vorsätzlichen Fehlers auf den Kunden abzuwälzen“, erklärt Beenders. Die neuen Regeln sollen nicht nur für Handwerker oder Bauunternehmen gelten, sondern branchenübergreifend für Unternehmen. (belga/calü)

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