Gegenüber 2024, als 340 Fälle untersucht wurden, entspricht dies einem Anstieg um mehr als 70 Prozent. Im Jahr 2023 waren es noch 205 Verfahren.
Von Wohnsitzbetrug ist unter anderem die Rede, wenn eine Sozialwohnung nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird oder mehr Menschen dort leben als offiziell gemeldet sind. Sozialmieter sind verpflichtet, Änderungen ihrer familiären Situation anzugeben. Wer dagegen verstößt, riskiert den Verlust der Wohnung und gegebenenfalls die Rückzahlung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.
Die familiäre Situation kann sich beispielsweise auf die Höhe der Miete oder bestimmter Sozialleistungen auswirken. So zahlt ein Alleinstehender in der Regel weniger Miete als ein Haushalt mit zwei Erwachsenen.
Bei ihren Ermittlungen greifen die zuständigen Stellen unter anderem auf Verbrauchsdaten von Versorgungsunternehmen zurück. So kann etwa geprüft werden, ob der Stromverbrauch zur Zahl der offiziell gemeldeten Bewohner passt.
Im Herbst soll das flämische Parlament zudem über ein Dekret abstimmen, das Kontrollen des Haushaltsabfalls ermöglichen würde. Bereits seit mehreren Jahren wird außerdem gezielt überprüft, ob Sozialmieter Immobilien im Ausland besitzen. (belga/rt)

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