Das Urteil erging am vergangenen Freitag. Angestoßen worden war das Verfahren bereits im Oktober 2024 von der russischen BCS Bank. Sie steht inzwischen – seit Juli dieses Jahres – selbst auf der EU-Sanktionsliste. Zuvor hatte sie jedoch angefochten, dass ihre Vermögenswerte beim Brüsseler Wertpapierverwahrer Euroclear indirekt eingefroren worden waren.
Hintergrund sind die europäischen Sanktionen gegen das russische Pendant zu Euroclear, den National Settlement Depository (NSD). Der zentrale russische Wertpapierverwahrer steht seit Juni 2022 auf der Sanktionsliste der Europäischen Union.
Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine wurden Wertpapiere im Wert von mehreren Dutzend Milliarden Euro eingefroren. Betroffen sind auch Vermögenswerte von Kunden russischer Finanzinstitute, deren Transaktionen über den NSD abgewickelt wurden. Die Kunden selbst stehen dabei häufig nicht auf der Sanktionsliste. Ihre Vermögenswerte sind dennoch seit Jahren blockiert. Das führte inzwischen zu Hunderten Anträgen auf Freigabe.
Zuständigkeit zu weit gefasst
In Belgien war die Zuständigkeit für die Bearbeitung solcher Anträge der Verwaltung des föderalen Finanzministeriums übertragen worden. Nach Auffassung des Staatsrats wurde diese Befugnis jedoch zu vage definiert und zu weit gefasst.
Das Urteil könnte deshalb Auswirkungen über den konkreten Fall hinaus haben. Laut „De Tijd“ bedeutet die Entscheidung, dass auch frühere Beschlüsse der Verwaltung in anderen Verfahren zur Freigabe russischer Vermögenswerte nicht auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage getroffen wurden.
Eine automatische Freigabe der eingefrorenen russischen Vermögenswerte bedeutet das Urteil allerdings nicht. Unklar ist vielmehr, wie die entsprechenden Anträge künftig behandelt werden und welche Stelle darüber entscheiden darf.
Der föderale Finanzminister Jan Jambon (N-VA) teilte auf Nachfrage mit, dass sein Kabinett das Urteil derzeit prüfe. (belga/calü)

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