Nach Festnahme in Eupen: Antonio Ferrara weist jede Beteiligung zurück

<p>Antonio Ferrara hat sich zu Wort gemeldet.</p>
Antonio Ferrara hat sich zu Wort gemeldet. | Foto: afp

Ferrara hatte darum gebeten, ein weiteres Mal vom Gericht angehört zu werden. Die Richter erinnerten ihn daran, dass er bereits zu Beginn des Prozesses Gelegenheit gehabt hatte, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Damals hatte er jedoch von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Gegenstand des Verfahrens ist ein versuchter gewaltsamer Diebstahl in der Nacht vom 26. auf den 27. Februar 2025 in Bochum. Ferrara räumte vor Gericht ein, Kontakte zu „Dieben, Dealern und Mördern“ zu unterhalten. Einige dieser Personen, darunter auch Mitangeklagte, betrachte er jedoch als Freunde. Mit deren kriminellen Aktivitäten habe er nichts zu tun. Seine regelmäßigen Reisen nach Belgien erklärte Ferrara mit seiner Freundschaft zu einem weiteren Angeklagten. Am Tag seiner Festnahme in Eupen sowie in den Tagen zuvor habe er sich in Belgien aufgehalten, um Fahrzeuge zu kaufen und abzuholen. Von einem geplanten Überfall habe er zu keinem Zeitpunkt etwas gewusst. „Ich habe mit dieser Sache überhaupt nichts zu tun“, beteuerte Ferrara vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 31. August wegen versuchten gewaltsamen Diebstahls eine Haftstrafe von 18 Jahren gegen Ferrara gefordert. Seine Anwälte hatten noch am selben Tag einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Dieser zweite Antrag wurde jedoch als verspätet, auf Verzögerung ausgerichtet und missbräuchlich eingestuft und abgewiesen.

Am Montag kamen zudem die Zivilparteien zu Wort. Eine Anwältin des belgischen Staates bezifferte den Schaden, der bei der Festnahme der Verdächtigen am Altweiberdonnerstag 2025 in Eupen entstanden sein soll, auf etwas mehr als 45.000 Euro. Ihren Angaben zufolge wurden zwei Fahrzeuge schwer beschädigt und drei Polizeibeamte verletzt. Auch der bei dem Einsatz am schwersten verletzte Polizist tritt in dem Verfahren als Zivilpartei auf. Seine Anwältin fordert für ihn mehr als 13.000 Euro als Entschädigung für persönliche Beeinträchtigungen und materielle Schäden. Hinzu kommen 10.000 Euro Schmerzensgeld. (belga/mcfly)

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