KV Mechelen erleidet Niederlage vor Gericht

<p>Foto: Photo News</p>
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Der „Matchfixing-Prozess“, bei dem der KV Mechelen und Waasland-Beveren nach wie vor als Hauptverdächtige gelten, wird somit wie geplant fortgeführt. Mit seinem Eilverfahren erhoffte sich der KV Mechelen - der Verein monierte, dass unter anderem die Rechte der Verteidigung nicht ausreichend gewahrt wurden - das vom Fußballverband geführte Verfahren auszusetzen, kassiert nun aber eine schmerzhafte Niederlage.

Aber Achtung: Das nun verkündete Urteil bedeutet nicht, dass sich der KV Mechelen und Waasland-Beveren der Spielmanipulation schuldig gemacht haben, sondern nur, dass das Verfahren des Fußballverbandes fortgesetzt werden kann. Aus Sicht des Verbandes ist das Urteil fast schon ein Segen: Die ohnehin schon enge Tagesordnung wird beibehalten. Heißt: Der Fußballverband gibt am 1. Juni sein Urteil bekannt, das Schiedsgericht (CBAS) muss eventuelle Einsprüche dann bis zum 1. Juli bearbeiten. Spätestens dann ist klar, wie die 1. Division in der neuen Saison aussieht. (mn)

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