Psychische Erkrankungen finden sich laut eines Positionierungspapiers der „Canadian Psychiatric Association“ in einer weniger beachteten Diskriminierungsform wieder. Stereotypen wie Gewaltbereitschaft oder „Wahnsinn“ werden häufig genutzt, um die Autonomie von stark psychisch Erkrankten einzuschränken. Seinen Höhepunkt findet das Thema in der Sterbehilfe. Die deutschen Gesetze bieten Patient*innen, die physisch erkrankt sind, eine Möglichkeit, eines würdevollen Todes durch den assistierten Suizid. Es gibt aber Lebensrealitäten, bei denen man entweder ein leiderfülltes Leben führt oder man es selbst in die Hand nimmt. Alternativlose Betroffene greifen oft zu schmerzvolleren Methoden. Das Umfeld und unter Umständen sogar Außenstehende, kommen dabei oft in traumatisierende Lagen.
Eines der weitverbreitetsten Argumente gegen eine liberalere Sterbehilfe ist, dass Betroffene in den begleiteten Suizid gedrängt werden könnten. Gegner führen oft an, dass Ärzte eine Person zur Sterbehilfe zwingen könnten. Ein weiterer Kritikpunkt ist, der mögliche Zwang der Angehörigen zur Sterbehilfe. Schließlich könnten die Betroffenen finanzielle Belastungen auslösen.
Für diese Argumente gibt es nach dem Philosophen Peter Singer, in seinem Essay „Freiwillige Sterbehilfe: eine utilitaristische Perspektive“ keinerlei Belege. Im Gegenteil: Laut föderaler Sterbehilfe-Kommission (FCCEE) waren 2024 in Belgien nur 1,4 Prozent aller Sterbehilfefälle auf psychiatrische Erkrankungen zurückzuführen.
In Deutschland findet sich dennoch kein hilfreiches System im Thema der Sterbehilfe für psychisch Erkrankte. Eine Lösung für dieses Problem kann die belgische Alternative der Sterbehilfe bieten. Zwei unabhängige Ärzte untersuchen und sprechen mit einer erwachsenen Person, alternativ aber auch mit einem oder einer bevollmächtigten Minderjährigen, die bei klarem Bewusstsein ist.
Es muss festgestellt werden, dass keine Zwänge oder äußerer Druck zu dieser Entscheidung geführt haben. Der wichtigste Punkt ist, dass die betroffene Person unter einem konstanten physischen oder psychischen Leiden steht. Dieses Leiden muss durch eine Erkrankung oder einen Unfall ausgelöst worden sein. Falls keine eindeutige Prognose ohne Aussicht auf Besserung gegeben werden kann, muss noch weiteres medizinisches Fachpersonal hinzugezogen werden. Somit wird eine Lösung mit dem oder der Patient*in gefunden, bei der das Risiko ausgeschlossen und ein ebenbürtiger Austausch stattfinden kann.
Dieser Beitrag behandelt Themen wie Suizid, Erkrankungen psychischer und physischer Art sowie selbstverletzendes Verhalten. Folgende Kontakte und Infomaterialien stehen für Betroffene und Angehörige zur Verfügung: die Telefonhilfe 108 und das föderale Suizid-Präventionszentrum (0800/32123).
Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des Projektes „Media and Me“. Während drei Tagen erhalten Teilnehmer ab 16 Jahren unter anderem Einblicke in die Abläufe der GrenzEcho-Redaktion und erstellen journalistische Texte zu aktuellen gesellschaftlichen Themen.
![<p>[Media and Me] Sterbehilfe bei psychisch Erkrankten: Diskriminierung bis zum Extrem</p>](https://grzeng.rosselcdn.net/sites/default/files/dpistyles_v2/ena_16_9_extra_big/2026/07/28/node_144038/15204127/public/2026/07/28/B9738641125Z.1_20260728155946_000%2BG1KSQHFIP.1-0.jpg?itok=i0ymwH2v1785248533)
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