Seit dem 14. Mai dieses Jahres dürfen 15-Jährige, die noch der Vollzeit-Schulpflicht unterliegen, für bestimmte sogenannte „leichte“ Tätigkeiten beschäftigt werden. Gemeint sind Jugendliche, die die ersten beiden Jahrgangsstufen der Sekundarstufe noch nicht abgeschlossen haben. Zu den möglichen Tätigkeiten zählen laut Mitteilung Empfang und Garderobe, das Nachfüllen von Waren im Laden, Verkaufshilfe im Einzelhandel, Lagerung, Verpackung, Etikettierung, kleinere Reinigungsaufgaben sowie die Ausgabe und das Abräumen von Mahlzeiten im Pflegebereich.
Die Organisationen sehen darin einen Rückschritt beim Schutz von Kindern. Sie sprechen von der „Rückkehr der Kinderarbeit“ und bezeichnen die Änderung als „ersten Rückgang im Kampf gegen Kinderarbeit seit 1889“. Aus ihrer Sicht sei die sogenannte „Modernisierung“ der Gesetzgebung vor allem ein Rückschritt hinsichtlich der Rechte des Kindes auf Bildung und Entfaltung.
Die FGTB, SYNOVA, die Jung-FGTB und die Liga für Kinderrechte halten die Maßnahme nach eigenen Angaben für „diskriminierend und unvereinbar mit der Verfassung sowie mit dem Völkerrecht“. Diskriminierend sei sie, weil die betroffenen Jugendlichen mindestens ein Schuljahr wiederholt hätten und deshalb die ersten beiden Jahre der Sekundarstufe mit 15 Jahren noch nicht abgeschlossen hätten. Im Sinne der Chancengleichheit sollten diese Jugendlichen dazu ermutigt werden, sich auf ihre Schulausbildung zu konzentrieren, statt zu arbeiten.
Nach Ansicht der Organisationen bedeutet das Gesetz einen Rückschritt bei den sozialen Rechten. Es führe eine zu weit gefasste Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit ein und missachte den verfassungsrechtlichen Grundsatz des „Standstill“. Zudem stelle es einen unverhältnismäßigen und ungerechtfertigten Eingriff in das Recht auf Bildung sowie in das Recht des Kindes auf Entfaltung dar.
Die Maßnahme verstoße außerdem gegen europäische und internationale Verpflichtungen Belgiens, so die Organisationen weiter. Der Gesetzgeber hätte aus ihrer Sicht zumindest Garantien vorsehen müssen, die die tatsächliche Anwesenheit der Kinder in der Schule sicherstellen.
„Der Platz von 15-jährigen Minderjährigen ist in erster Linie in der Schule“, heißt es in der Mitteilung. Gerade in diesem Alter erhöhten Jugendliche dort ihre Chancen, sich eine erfüllende Zukunft aufzubauen und Zugang zu einer angemessenen Beschäftigung zu erhalten. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts wird laut FGTB bis zum Sommer 2028 erwartet. (red/nico)

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