Der Innenausschuss hatte bereits zu Beginn der Woche Rechtsanwälte, Untersuchungsrichter und die föderale Polizei angehört. Auch sie äußerten sich kritisch zum Entwurf von Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt (N-VA) und Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V). Ziel des Textes ist es, Menschen ohne gültigen Aufenthalt, die sich wiederholt weigern, an ihrer Ausweisung mitzuwirken, leichter abschieben zu können. Voraussetzung ist allerdings, dass sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen. Zudem müsste ein Untersuchungsrichter die Wohnungsbetretung genehmigen.
Am Freitag kam unter anderem Freddy Roosemont, Generaldirektor des Ausländeramts, zu Wort. Er verwies auf die langjährige Frustration seiner Dienste, die große Schwierigkeiten hätten, Menschen ohne Aufenthaltsrecht in ihr Herkunftsland zurückzuführen, wenn diese nicht kooperierten. „Wir befanden uns in einer Situation, in der niemand genau wusste, was erlaubt ist und was nicht“, sagte Roosemont. Mit dem Gesetzentwurf könne „das Chaos ein Ende haben“ und das Ausländeramt seine Arbeit erledigen, nämlich „illegalen Aufenthalt bekämpfen“. Auch Eric Wauters von der Ständigen Kommission der Lokalen Polizei erklärte, der Entwurf könne den Einwänden der Polizei gegen den derzeitigen Rechtsrahmen entgegenkommen – zumindest bei Personen, die die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährdeten.
Ganz anders sieht das beispielsweise Joost Depotter vom Flüchtlingswerk Flandern. Er bezeichnete es als „unvernünftig und ungerecht“, für Menschen ohne Aufenthaltsrecht eine Art Hausdurchsuchung einzuführen, die weniger gesetzliche Garantien biete als ein regulärer Durchsuchungsbefehl. Dies gelte umso mehr, als ein illegaler Aufenthalt keineswegs immer oder ausschließlich auf eigene Entscheidungen der Betroffenen zurückzuführen sei. Depotter betonte, vergleichbare Regelungen in den Nachbarländern sähen deutlich stärkere Schutzgarantien für die Betroffenen vor.
Auch Sybille Gioe von der Liga für Menschenrechte, Madeleine Guyot von der Familienliga und Mehdi Kassou von BelRefugees äußerten massive Vorbehalte. „Wohnungsbetretungen können bei anwesenden Kindern ein unumkehrbares Trauma verursachen“, warnte Guyot. Dass möglicherweise ein Psychologe anwesend sein könnte, sei „bei weitem nicht ausreichend“, da dieser keine Vertrauensbeziehung zu dem Kind habe. Zudem bleibe im Gesetzentwurf unklar, was mit den Kindern von Eltern geschehe, die nach einer Wohnungsbetretung zwangsweise zurückgeführt würden. „Die Jugendhilfe ist überlastet und nicht in der Lage, diese Kinder angemessen aufzunehmen und zu begleiten“, sagte Guyot. (belga/nico)

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