Strafgericht: „Guter Handwerker, kein guter Geschäftsmann“

<p>Die Staatsanwaltschaft sprach von Dreistigkeit, mit der der Angeklagte zwischen deutschen und belgischen Genehmigungen zu seinem persönlichen Vorteil gelangen balanciert hätte.</p>
Die Staatsanwaltschaft sprach von Dreistigkeit, mit der der Angeklagte zwischen deutschen und belgischen Genehmigungen zu seinem persönlichen Vorteil gelangen balanciert hätte. | Illustrationsfoto: David Hagemann

Knapp zusammengefasst: Er soll Personal mehr als zweieinhalb Jahre beschäftigt haben, ohne Soziallasten zu entrichten.

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