Mutter, die Kokain nahm und ihr Baby stillte, muss Arbeitsstrafe leisten

<p>Im Eupener St. Nikolaus-Hospital wurde der Säugling, in dessen Blut Rückstände von Kokain gefunden wurden, behandelt.</p>
Im Eupener St. Nikolaus-Hospital wurde der Säugling, in dessen Blut Rückstände von Kokain gefunden wurden, behandelt. | Archivfoto: David Hagemann

Der Fall hatte für Bestürzung gesorgt: Wie kann eine Mutter es verantworten, ihrem Kind die Brust zu geben, wenn sie wenige Stunden vorher Kokain genommen hat? Das hatten sich wahrscheinlich nicht nur Mütter gefragt, nachdem der Fall im Rahmen der öffentlichen Gerichtsverhandlung im Februar ans Tageslicht gekommen war. Vor Gericht wurde allerdings wenig über die persönliche Situation der Frau und ihre Beweggründe bekannt. Dass die Beziehung zum Vater des Kindes und die gesamte Situation der kleinen Familie schwierig gewesen sein muss, konnte man zwischen den Zeilen erkennen. Die Frau stammt aus dem Lütticher Raum, lebte mit ihrem Lebensgefährten aber in Eupen.

Im Blut des Sohnes wurden Rückstände der Droge gefunden.

Ende 2016 hatte die junge Mutter sich mit ihrem Sohn zur Notaufnahme des Eupener St. Nikolaus-Hospitals begeben, weil sie ihr schreiendes Kind nicht beruhigen konnte. Im Krankenhaus wurde bei Mutter und Kind ein Bluttest durchgeführt. In beiden Blutproben wurden Rückstände von Kokain gefunden. Der beim Kleinkind nachgewiesene Wert gelte selbst bei einem Erwachsenen als deutlich überhöht. Die zuständige Medizinerin kontaktierte darauf hin die Jugendhilfe und informierte die Mitarbeiter über den Vorfall.

Vor Gericht hatte die Frau ausgesagt, ihren Sohn lediglich einmal nach der Einnahme von Kokain gestillt zu haben. Zwischen dem Drogenkonsum und dem Stillen hätten sechs Stunden gelegen.

In seiner Urteilsverkündung am Montag betonte der Richter, dass sich die Angeklagte sehr wohl der schädlichen Wirkung der Droge für ihr Kind bewusst gewesen sei, ebenso wie der Tatsache, dass sie die Substanz durch die Muttermilch weiterreiche.

Verurteilt wurde Frau nicht wegen Körperverletzung, sondern aufgrund des Artikels 402 des Strafgesetzbuchs, der Folgendes besagt: „Mit einer Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und mit einer Geldbuße von 50 bis zu 500 Euro wird bestraft, wer bei einer anderen Person eine Krankheit oder eine Unfähigkeit zur Verrichtung persönlicher Arbeit verursacht, indem er ihr vorsätzlich, jedoch ohne Tötungsabsicht, Substanzen verabreicht, die den Tod herbeiführen können, oder Substanzen, die zwar nicht den Tod herbeiführen, jedoch der Gesundheit ernsthaft schaden können.“

Der Richter zeigte jedoch eine gewisse Milde und wählte statt der Gefängnisstrafe eine Arbeitsstrafe in Höhe von 150 Stunden. Die Geldbuße in Höhe von 6.000 Euro wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde zu neun Zehntel während zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Der Aufschub soll eine rückfallvorbeugende Wirkung haben.

Weil sie ihren Lebensgefährten im Rahmen einer Einkaufstour in Antwerpen einen Schlag mit dem Ellbogen verpasst hatte, muss die Frau außerdem 50 Stunden leisten. Dem gesetzlichen Vormund ihres Kindes wurde eine Entschädigung von einem Euro vorläufig zugesprochen.

Von dem Vorwurf der Freiheitsberaubung und der Bedrohung gegenüber Mitarbeitern der Jugendhilfe wurde die Angeklagte freigesprochen.

Vater hatte Mitarbeiter der Jugendhilfe eingeschlossen.

Zu diesem Vorfall war es gekommen, als die Mitarbeiter den Säugling zu Hause abholen wollten, um ihn in eine Pflegefamilie zu bringen. Der Vater hatte die Türe von innen verschlossen und die „ungebetenen Gäste“ bedroht. Dass er auch seine Partnerin in der Wohnung festgehalten haben soll, konnte nicht bewiesen werden.

Der Mann, der ebenfalls Kokain besessen und konsumiert hatte, dem Prozess aber ferngeblieben war, wurde insgesamt zu 19 Monaten Haft und einer Geldbuße in Höhe von 6.600 Euro verurteilt.

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