Eupen: Haftstrafe für erniedrigende Behandlung der „Zweitfrau“

<p>Die Dreirichterkammer schenkte der Darstellung des Opfers Glauben, wonach sie auch nach der Trennung im Juni 2024 durch die Hölle ging, da die Angriffe, Belästigungen und Bedrohungen lange Zeit nicht abrissen.</p>
Die Dreirichterkammer schenkte der Darstellung des Opfers Glauben, wonach sie auch nach der Trennung im Juni 2024 durch die Hölle ging, da die Angriffe, Belästigungen und Bedrohungen lange Zeit nicht abrissen. | Illustrationsfoto: dpa

Außerdem muss er der jungen Frau 6.000 Euro Schadensersatz und Verfahrensentschädigung zahlen. Der Mann kommt nur in den Genuss des Strafaufschubs, wenn er sich Therapien wegen seiner Gewaltbereitschaft und seines Frauenbilds unterzieht.

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