Außerdem muss er der jungen Frau 6.000 Euro Schadensersatz und Verfahrensentschädigung zahlen. Der Mann kommt nur in den Genuss des Strafaufschubs, wenn er sich Therapien wegen seiner Gewaltbereitschaft und seines Frauenbilds unterzieht.
Eupen: Haftstrafe für erniedrigende Behandlung der „Zweitfrau“
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