In einer Pressemitteilung erinnert die Eifelpolizei an bestimmte Pflichten, Verhaltensregeln und neue Maßnahmen.
Gemäß der Verwaltungspolizeiverordnung der fünf Eifel-Gemeinden muss jede
Zudem appelliert die Polizei „an einen
„Ebenfalls verboten, ist es einer offensichtlich betrunkenen Person Alkohol auszuschenken“, betont die Polizei. „
Die Lautstärke der Musik ist in einem für alle Teilnehmer und Zuschauer verträglichen Rahmen zu halten. Darauf wird infolge des gemeinsamen Schreibens der fünf Eifel-Bürgermeister besonders geachtet.
„Besonders aufdringliche Bassfrequenzen oder übermäßig laute Beschallung können zu Beeinträchtigungen führen und demotivieren die anwesenden Musikvereine. Die Polizei wird stichartig Proben der Lautstärke durchführen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen“, heißt es in der Ankündigung der Beamten.
Auch gilt seit diesem Jahr seitens der fünf Eifelgemeinden die Vorgabe, ausschließlich karnevalistische Musik abzuspielen: „Eine Missachtung der Vorgaben oder Weigerung zur Anpassung kann dazu führen, dass die betreffende Gruppe in Zukunft von den Karnevalsumzügen in den fünf Eifel-Gemeinden ausgeschlossen wird.“
Diese Regeln dienen laut Eifelpolizei dazu, „den reibungslosen Ablauf der Karnevalsumzüge in den 5 Eifelgemeinden sicherzustellen und allen Besucherinnen und Besuchern – einschließlich Familien mit Kindern, älteren Menschen und lärmempfindlichen Personen – ein angenehmes Erlebnis zu ermöglichen“.
Die Polizei kündigt Zusatzdienste und Kontrollen an.
Um den sicheren Ablauf der jecken Veranstaltungen zu gewährleisten, wird die Polizei zahlreiche Zusatzdienste stellen und Kontrollen organisieren.
Abschließend wünscht die Polizeizone Eifel „allen Narren fröhliche, friedliche und sichere Karnevalstage». (red/ab)

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