Eifelpolizei mahnt zu Sicherheit und Rücksicht im Karneval

<p>Die Polizeizone Eifel erinnert „an einige wichtige Sicherheitsregeln“ im Karneval.</p>
Die Polizeizone Eifel erinnert „an einige wichtige Sicherheitsregeln“ im Karneval. | Foto: dpa

In einer Pressemitteilung erinnert die Eifelpolizei an bestimmte Pflichten, Verhaltensregeln und neue Maßnahmen.

Gemäß der Verwaltungspolizeiverordnung der fünf Eifel-Gemeinden muss jede öffentliche Veranstaltung mit dem entsprechenden Anmeldeformular bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Wird bei einer solchen Veranstaltung Alkohol verkauft, ist der Verkauf genehmigungspflichtig.

Zudem appelliert die Polizei „an einen mäßigen Alkoholkonsum“. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe von alkoholischen Getränken über 0,5 Vol % an Jugendliche unter 16 Jahren sowie die Abgabe von Getränken über 22 Vol % an Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist.

„Ebenfalls verboten, ist es einer offensichtlich betrunkenen Person Alkohol auszuschenken“, betont die Polizei. „Null Toleranz gilt selbstverständlich bei Drogenbesitz sowie bei Alkohol oder Drogen am Steuer.“

Erinnerung an die gemäßigte Lautstärke und die Musikauswahl

Fußgruppen und Spaziergänger müssen, sofern keine Sondergenehmigung vorliegt, die Bürgersteige oder Seitenstreifen benutzen, um jeglichen Unfall zu vermeiden.

Die Lautstärke der Musik ist in einem für alle Teilnehmer und Zuschauer verträglichen Rahmen zu halten. Darauf wird infolge des gemeinsamen Schreibens der fünf Eifel-Bürgermeister besonders geachtet.

„Besonders aufdringliche Bassfrequenzen oder übermäßig laute Beschallung können zu Beeinträchtigungen führen und demotivieren die anwesenden Musikvereine. Die Polizei wird stichartig Proben der Lautstärke durchführen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen“, heißt es in der Ankündigung der Beamten.

Auch gilt seit diesem Jahr seitens der fünf Eifelgemeinden die Vorgabe, ausschließlich karnevalistische Musik abzuspielen: „Eine Missachtung der Vorgaben oder Weigerung zur Anpassung kann dazu führen, dass die betreffende Gruppe in Zukunft von den Karnevalsumzügen in den fünf Eifel-Gemeinden ausgeschlossen wird.“

Diese Regeln dienen laut Eifelpolizei dazu, „den reibungslosen Ablauf der Karnevalsumzüge in den 5 Eifelgemeinden sicherzustellen und allen Besucherinnen und Besuchern – einschließlich Familien mit Kindern, älteren Menschen und lärmempfindlichen Personen – ein angenehmes Erlebnis zu ermöglichen“.

Die Polizei kündigt Zusatzdienste und Kontrollen an.

Um den sicheren Ablauf der jecken Veranstaltungen zu gewährleisten, wird die Polizei zahlreiche Zusatzdienste stellen und Kontrollen organisieren.

Abschließend wünscht die Polizeizone Eifel „allen Narren fröhliche, friedliche und sichere Karnevalstage». (red/ab)

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