Eupener Strafgericht: Nicht Willkür, sondern Verstöße

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Der 62-Jährige hatte im Internet Nahrungsergänzungsmittel ohne die erforderlichen Genehmigungen verkauft. | Illustrationsbild: dpa

Damit blieb der Richter unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft, die eine effektive Haftstrafe und 32.000 Euro Geldstrafe gefordert hatte.

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