Eupener Strafgericht: Verkehrsvergehen ja, aber keinen Polizisten bedroht

<p>Eupener Strafgericht: Verkehrsvergehen ja, aber keinen Polizisten bedroht</p>
Illustrationsfoto: GrenzEcho

Die Staatsanwaltschaft forderte in diesem Verfahren, das aus Sprachgründen von Veurne nach Eupen verwiesen worden war, drei Jahre Haft auf Bewährung und 200 Euro Geldstrafe.

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